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Welche Möglichkeiten bestehen bei falschen Abrechnungen?

http://www.teltarif.de/falsche-rechnung

Wenn der Anbieter sich verrechnet hat

Inhaltsverzeichnis:
1. Was tun, wenn der Anbieter sich verrechnet hat?
2. Frage: Wie sollte ich konkret vorgehen?
3. Frage: Wer muss im Streitfall was beweisen?

Die Situation erleben viele Telefon-Kunden: Sie sehen sich ihre Telefonrechnung an und finden unerklärliche Posten darauf. Nach den eigenen Vorstellungen sollten die Minutenpreise eigentlich wesentlich günstiger gewesen sein. Oder aber es sind Verbindungen oder Dienstleistungen aufgeführt, an die man sich nicht erinnern kann. Dies ist insbesondere dann ärgerlich, wenn man keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat. Über die Rechnung der Deutschen Telekom werden zudem Gespräche verschiedener Call-by-Call-Anbieter abgerechnet. Was kann man nun machen, wenn Gespräche von Drittanbietern falsch abgerechnet wurden? Auf dieser Seite werden einige der häufig gestellten Fragen zu diesem Thema beantwortet.

Frage: Welche Rechnungsposten werden über die Telekom-Rechnung abgerechnet?

Antwort: Die Telekom rechnet neben den eigenen Verbindungen und Grundgebühren auch für verschiedene Call-by-Call, Internet-by-Call- und Mehrwertdienste-Anbieter ab. Die Deutsche Telekom AG ist für diese Anbieter für die Rechnungsstellung und den Ersteinzug der Rechnungsbeträge verantwortlich. Die Deutsche Telekom AG ist eines der Unternehmen, das Verbindungen, Anschlussnummer und Anschrift miteinander verbinden kann. Der einzelne Call-by-Call-Anbieter kennt seine Kunden in der Regel nicht, sondern nur dessen Telefonnummer. Auch wäre es für die einzelnen Call-by-Call-Anbieter unwirtschaftlich, ihren Kunden Rechnungen über Cent-Beträge zu schicken.

Frage: An wen wende ich mich bei Fehlern?

Antwort: Das kommt darauf an, wo der Fehler liegt. Die Abrechnungsstellen der Telekom sind nicht zuständig für die Bearbeitung von Fehlern, die von dritten Call-by-Call-Anbietern gemacht wurden. Die Telekom erhält von den Anbietern nur die Abrechnungen und gibt diese an die Kunden weiter.
     Unter der Überschrift "Beträge anderer Anbieter" finden sich die Abrechnungen für andere Unternehmen. An gleicher Stelle finden sich auch die Kontaktdaten der Reklamationseinheiten der entsprechenden Anbieter. Einige Anbieter haben dabei einen gemeinsamen Dienstleister wie z.B. Nexnet dazwischengeschaltet. Diese Abrechnungsdienstleister bearbeiten die Einwendungen verschiedener Telefonanbieter gebündelt.
     Ist die Grundgebühr falsch oder sind Telekomverbindungen falsch berechnet, ist der richtige Ansprechpartner natürlich die Telekom selbst. Die zuständige Niederlassung und die Telefonnummen der Telekom finden sich auf der Rechnung.

Frage: Ich halte Verbindungen für falsch, habe jedoch keinen Einzelverbindungsnachweis.

Antwort: Das macht nichts. Wenn Sie Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte haben, ist der Anbieter nach § 45 i TKV verpflichtet, einen Einzelentgeltnachweis zu erstellen, der die einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsselt.
Folgende Ausnahmen sind jedoch zu beachten:

  • Hat der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt die gekürzte Speicherung oder gar die sofortige Löschung der Daten nach Rechnungsstellung verlangt, besteht eine Pflicht zur nachträglichen Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises nur im Umfang der noch vorhandenen Daten. Meistens werden die Daten vereinbarungsgemäß nach 80 Tagen gelöscht.
  • Ebenso wird durch Regelungen des Datenschutzes eine Grenze gezogen. Mussten die Daten aber gelöscht werden, besteht für den Anbieter auch keine Pflicht mehr, einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen. Der Anbieter muss in der Rechnung jedoch in drucktechnisch deutlich gestalteter Form darauf hingewiesen haben.
Dennoch sollte für die Zukunft ein Einzelverbindungsnachweis beantragt werden. Der einfache Nachweis muss gemäß § 45 e TKV durch die Anbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
 
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Betreff Autor Datum
RE: Infoscore und Tele2 the Hellion 15.12.09 23:32
RE: Bussek u. Mengede nochmal the Hellion 15.12.09 23:30
RE: Bussek u. Mengede nochmal the Hellion 15.12.09 23:28
RE: Bussek u. Mengede nochmal atreju2 11.12.09 15:35
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-III, Erwachsene ab 14 Jahre