
Viele sind bei Erhalt einer falschen Rechnung erst einmal überfordert
Die Situation erleben viele Telefon-Kunden: Sie sehen sich ihre
Telefonrechnung an und finden unerklärliche Posten darauf. Nach den eigenen
Vorstellungen sollten die Minutenpreise eigentlich wesentlich günstiger
gewesen sein. Oder aber es sind Verbindungen oder Dienstleistungen aufgeführt,
an die man sich nicht erinnern kann. Dies ist insbesondere dann ärgerlich,
wenn man keinen
Einzelverbindungsnachweis beantragt
hat. Über die Rechnung der
Deutschen Telekom
werden zudem Gespräche verschiedener
Call-by-Call-Anbieter
abgerechnet. Was kann man nun machen, wenn Gespräche von Drittanbietern
falsch abgerechnet wurden? Auf dieser Seite werden einige der häufig gestellten
Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Welche Rechnungsposten werden über die Telekom-Rechnung abgerechnet?
Die Telekom rechnet neben den eigenen Verbindungen und
Grundgebühren auch verschiedene Call-by-Call-, Internet-by-Call- und
Mehrwertdienste-Anbieter ab. Die Deutsche Telekom AG ist für die Rechnungsstellung und den Ersteinzug der Rechnungsbeträge verantwortlich. Der einzelne Call-by-Call-Anbieter
kennt seine Kunden in der Regel nicht, sondern nur dessen Telefonnummer. Auch
wäre es für die einzelnen Call-by-Call-Anbieter unwirtschaftlich, ihren Kunden eigene
Rechnungen über Cent-Beträge zu schicken.
An wen wende ich mich bei Fehlern?
Das kommt darauf an, wo der Fehler liegt. Die Telekom ist nicht zuständig für die Bearbeitung von Fehlern, die von Dritten - wie Call-by-Call-Anbietern - gemacht wurden. Die Telekom erhält von den Anbietern nur die Abrechnungen und gibt diese an die Kunden weiter.
Unter der Überschrift "Beträge anderer Anbieter" finden sich die Abrechnungen
für andere Unternehmen. An gleicher Stelle finden Sie auch die Kontaktdaten der entsprechenden Anbieter für Fragen/Reklamationen zur Rechnung. Einige Anbieter haben dabei einen
gemeinsamen Inkasso-Dienstleister wie z.B. Nexnet dazwischengeschaltet. Diese
Abrechnungsdienstleister bearbeiten die Einwendungen verschiedener Telefonanbieter
gebündelt.
Ist die Grundgebühr falsch oder sind Telekomverbindungen falsch berechnet, ist
der richtige Ansprechpartner natürlich die Telekom selbst. Die zuständige Niederlassung
und die Telefonnummern der Telekom finden sich oben auf der Rechnung.
Ich halte Verbindungen für falsch, habe jedoch keinen Einzelverbindungsnachweis.
Das macht nichts. Wenn Sie Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung
gestellten Verbindungsentgelte haben, ist der Anbieter verpflichtet,
einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen, der die einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsselt.
Folgende Ausnahmen sind jedoch zu beachten:
- Hat der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt die gekürzte Speicherung oder gar
die sofortige Löschung der Daten nach Rechnungsstellung verlangt, besteht eine
Pflicht zur nachträglichen Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises nur im Umfang
der noch vorhandenen Daten. Meistens werden die Daten vereinbarungsgemäß nach 80 Tagen
gelöscht.
- Ebenso wird durch Regelungen des Datenschutzes eine Grenze gezogen. Mussten die Daten
aber gelöscht werden, besteht für den Anbieter auch keine Pflicht mehr, einen
Einzelverbindungsnachweis zu erstellen. Der Anbieter muss in der Rechnung jedoch in
drucktechnisch deutlich gestalteter Form darauf hingewiesen haben.
Dennoch sollte für die Zukunft ein Einzelverbindungsnachweis beantragt werden. Der
einfache Nachweis muss durch die Anbieter kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden.
Auf der nächsten Seite erfahren Sie unter anderem, wie Sie bei falschen Rechnungen richtig vorgehen und wer im Streitfall was beweisen muss.