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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 25.05.2013 |
Falsche Rechnungen: So handeln Sie richtigAbrechnungsfehler, Mahnungen, Inkassobüros![]() Von Mahnungen nicht einschüchtern lassen Fast jedem Verbraucher ist es schon einmal passiert, dass ihm Rechnungen ins Haus flattern, die unberechtigte Forderungen enthalten. So kann es sein, dass auf der Telefonrechnung Posten auftauchen, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen, oder gar Mahnungen von gänzlich unbekannten Firmen im Briefkasten landen. Dabei raten die Verbraucherzentralen je nach Absender der Rechnung bzw. Mahnung zu einem unterschiedlichen Vorgehen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Tipps zusammengefasst, wie Sie am besten auf falsche Rechnungen und Mahnungen reagieren. Rechnungsstreitigkeiten mit seriösen UnternehmenHandelt es sich um ein Schreiben eines seriösen Unternehmens, mit dem der Verbraucher eine Vertragsbeziehung hat, so sollte er auf die Forderung schnell schriftlich reagieren, um den Fehler aus der Welt zu schaffen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Abbestellung einer Mobilfunk-Option oder eines Abonnements per Telefon oder Web-Formular gar nicht oder verspätet im Buchungssystem des Unternehmens hinterlegt wurde. Wichtig hierbei: Bezahlen Sie in jedem Fall die Entgelte, die Ihrer Meinung nach korrekt abgerechnet sind, und halten Sie nur die zuviel abgerechneten zurück. Teilen Sie dem Anbieter per Brief genau mit, welche Rechnungsposten Sie zurückweisen und begründen Sie, warum die Rechnung Ihrer Meinung nach fehlerhaft ist. Achtung: Über die Telefonrechnung, ob für den Festnetz- oder den Mobilfunk-Anschluss, können auch Leistungen von Drittanbietern abgerechnet werden. Stammt die unberechtigte Forderung von einem Drittanbieter, so müssen Sie sich natürlich auch an diesen wenden, um den Sachverhalt zu klären. Teilen Sie trotzdem unbedingt Ihrem eigentlichen Telefonanbieter mit, warum Sie nur einen Teil der Rechnung bezahlt haben. Lieber per Brief kommunizieren als per HotlineDie schriftliche Form per Brief ist meistens erfolgsversprechender als ein Anruf bei der Hotline oder eine E-Mail. Die Kommunikation per Telefon und E-Mail haben die Telekommunikationsanbieter im Regelfall an Call-Center ausgelagert, weshalb die Weiterleitung von Informationen an Buchhaltung und Mahnwesen mithin verschlungene Wege nimmt. Der Verbraucher sollte Rechnungen und Briefe auf keinen Fall in den Papierkorb werfen, solange der Rechnungsstreit nicht beigelegt ist. Die Schreiben können im Fall eines Gerichtsverfahrens wichtiges Beweismaterial darstellen. Falls der Gläubiger auf seiner Forderung besteht und einen Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen einschaltet, sollte der Verbraucher selbst nach Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt suchen. Hinweise für Rechnungsstreitigkeiten mit der Telekom haben für Sie in einem gesonderten Ratgeber zusammengefasst, der auch den Fall von falschen Rechnungsposten für Call-by-Call- oder Internet-by-Call-Dienste berücksichtigt. Gerichtliches Mahnverfahren: Rasche Reaktion notwendigFalls Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, erheben Sie zügig Widerspruch gegen die Forderung. Ziehen Sie kompetente Rechtsberatung hinzu, entweder bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt. Rasches Handeln ist hierbei wichtig, denn bereits zwei Wochen nach Zugang des gerichtlichen Mahnbescheids kann der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ist wesentlich schwerer abzuwehren als ein Mahnbescheid und bringt in der Regel einen baldigen Besuch des Gerichtsvollziehers mit sich. Unseriöse Zahlungsaufforderungen: Online-Kostenfallen und Schock-Inkasso
Nicht durch Drohungen von Anwälten und Inkassobüros einschüchtern lassenDoch man sollte weder bezahlen noch "sicherheitshalber" eine Kündigung des teuren Vertrages abschicken, denn wer einen Vertrag kündigt, kann kaum noch abstreiten, dass es überhaupt zum Vertragsabschluss gekommen ist. Wenn ohnehin kein gültiger Vertrag geschlossen wurde, kann dieser auch nicht gekündigt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Forderung des Inkasso-Unternehmens schriftlich zurückweisen. Die Verbraucherzentrale stellt dazu einen einen Musterbrief bereit. Zudem sollten Betroffene einen Nachweis einfordern, der belegt, dass der angebliche Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Betrugsversuche dieser Art sind in der Regel bei den Verbraucherzentralen bekannt, die auch helfen können, wenn man eine Strafanzeige erwägt. News zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur TK-Nutzung
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