Seit Juli 2005 heißt der deutsche Regulierer
für den Telefonmarkt nicht mehr Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP), sondern Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen (
BNetzA).
Wie der Name schon verrät, hat sich der Aufgabenbereich der Behörde über den
Telekommunikationsbereich und das Postwesen hinaus ausgedehnt. Die Bundesnetzagentur
ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit Sitz
in Bonn angesiedelt und hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung
für die weitere Entwicklung auf den entsprechenden Märkten und für die Einhaltung
der Verordnungen der entsprechenden Gesetze - beispielsweise das
Telekommunikationsgesetz (TKG) zu sorgen.
"Wir wollen die Chance für mehr Wettbewerb in allen Netzen, die sich durch
natürliche Monopolstrukturen oder durch Engpässe kennzeichnen, nutzen und dabei
unsere gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen", formulierte Präsident Matthias
Kurth zum Start der Bundesnetzagentur die allgemeinen Ziele der Bundesbehörde.
Kunden und Verbraucher sollen im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen, denn
Regulierung sei kein Selbstzweck, sondern ziele auf funktionsfähigen Wettbewerb
sowie günstige Qualitätsprodukte und Angebote. Lösungen sollen im Dialog mit den
Marktteilnehmern entwickelt werden. Dazu führt sie zu anstehenden Problemen
Anhörungen unter den betreffenden Firmen durch, die dadurch ihre Sicht der Dinge
und Wünsche darlegen können.
Die Bundesnetzagentur hat auch Sanktionsmöglichkeiten


Das Logo der Bundesnetzagentur
Im Bereich Telekommunikation soll die Agentur den chancengleichen und
funktionsfähigen Wettbewerb sichern, die flächendeckende Grundversorgung mit
Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gewährleisten,
Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen fördern und für die
effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen sorgen. Dazu trägt zu
Lösungen von Fragen im Rahmen der Standardisierung bei, verwaltet Frequenzen
und Rufnummern, bekämpft den Missbrauch von Rufnummern und berät die Bürger
über neue Regelungen und deren Auswirkungen.
Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und
Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte
sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen. Die
Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in allen Bereichen durch
Beschlusskammern gefasst, an denen sich die unmittelbar betroffenen Unternehmen
bei Verfahren beteiligen lassen können.
Für die Verfahren im Telekommunikationsbereich sind die
Beschlusskammern 1 bis 4 zuständig. Die Beschlusskammer 1 befasst sich
mit dem Universaldienst im Bereich Telekommunikation und Post sowie mit knappen
Frequenzen. Beschlusskammer 2 ist verantwortlich für die Endkundenmärkte im
Festnetzbereich. Beschlusskammer 3 beschäftigt sich mit den Vorleistungs-
und Endkundenmärkten beim breitbandigen Internetzugang und Mobilfunk sowie mit
Rundfunk-Übertragungsdienste. Die Beschlusskammer 4 dagegen kümmert sich um
die Vorleistungsmärkte im öffentlichen Telefonnetz (Festnetz) und
Teilnehmeranschluss (TAL).
Hilfe und Informationen für den Verbraucher

Auch die Verbraucher können sich direkt an die Außenstellen der Bundesnetzagentur
wenden. Der Verbraucherservice der Behörde liefert Verbrauchern allgemeine
Informationen zum Telekommunikationsmarkt Hilfe bei Schwierigkeiten mit dem Telekommunikationsanbieter. Unter anderem wird besonders auf die Bereiche,
Dialer, Spam und
Rufnummern-Missbrauch eingegangen.
Zudem erhalten Interssierte Informationen zu aktuellen Themen und Antworten auf
konkrete Anfragen oder Beschwerden. Die Regulierungsbehörde hat auch eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese können die Verbraucher
zur Streitbeilegung anrufen, wenn Rechte aus der
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung verletzt worden sind.