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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 13.03.2010 |
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Vollziehung
einer gegen das Hamburger Telekommunikationsunternehmen HanseNet
gerichteten Verfügung der Bundesnetzagentur zur sogenannten
Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt.
Mit der Verfügung vom 27. Januar hatte die Bundesnetzagentur HanseNet verpflichtet, die bei ihr erzeugten und verarbeiteten Verkehrsdaten sechs Monate zu speichern, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dagegen hatte das Unternehmen Widerspruch bei der Behörde eingelegt, der aber keine aufschiebende Wirkung hat. Aus diesem Grund hatte HanseNet im gerichtlichen Verfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs anzuordnen. Dieser Antrag hatte nun Erfolg. Nach Auffassung der Kölner Richter hätte die Behörde begründen müssen, weshalb sie noch eine ausdrückliche Anordnung für erforderlich hält, obwohl sich die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung bereits aus dem Gesetz ergebe.
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