Ein Fahrlehrer darf beim Autofahren nicht mit dem
Handy
ohne
Freisprecheinrichtung
telefonieren - auch wenn er nur Beifahrer ist. Das hat das
Bundesverfassungsgericht
bekräftigt. Mit einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Karlsruher
Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Fahrlehrers gegen eine 40-Euro-Buße des
Amtsgerichts Hof abgewiesen.
Der Mann hatte während einer Fahrstunde telefoniert und war von der Polizei
erwischt worden. Dass eine Fahrschülerin und nicht er selbst den Wagen lenkte,
macht aus Sicht des Gerichts keinen Unterschied: Weil der Fahrlehrer auch auf
dem Beifahrersitz der verantwortliche Führer des Fahrzeugs ist, muss er das
Handyverbot beachten, als ob er selbst am Steuer säße.