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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Regierung beugt ungewollter Handy-Ortung vor27.03.2009
15:09 Änderung des TKG soll Endkunden zudem vor untergeschobenen Verträgen schützen
Im Rahmen der Gesetzesänderung zu Höchstgrenzen für die Nutzung von 0180er-Nummern hat der Bundestag weitere Verbraucherfreundliche Entscheidungen getroffen. So soll die Ortung von Handys künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene schriftlich zugestimmt hat. Eine Bestätigung des Ortungsgesuchs per SMS oder formularmäßig durch Akzeptanz der AGBs ist dann nicht mehr rechtskonform. Somit grenzt die Regierung die Missbrauchsgefahr von Tracking-Diensten wie Googles Latitude oder den Friendsfinder von AOL ein. Ebenfalls muss der Geortete nach höchstens fünfmaliger Feststellung seines Standorts darüber informiert werden. So soll beispielsweise verhindert werden, heimlich Familienmitglieder zu bespitzeln, deren Mobiltelefonvertrag auf nahe Verwandte läuft.
Geortet werden kann weiterhin jedes normale GSM-fähige Handy, das eingeschaltet ist und in dem eine aktivierte SIM-Karte liegt. Je nach Mobilfunkanbieter werden allerdings kommerziellen Handy-Ortungsdienste nicht unterstützt, sondern nur eine Handy-Ortung im Notfall oder bei einer richterlich genehmigten Strafverfolgung. Schutz vor untergeschobenen VerträgenEbenfalls hat das Parlament bestimmt, dass Telefonanbieter Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer bereitstellen müssen. Somit soll der Zugang für Hörbehinderte zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten sichergestellt werden. Bieten Unternehmen diesen Vermittlungsdienst nicht an, kann die Bundesnetzagentur einen Leistungserbringer bestimmen. Kosten, die nicht durch die eigentlichen vom Nutzer gezahlten Entgelte gedeckt werden, muss in diesem Fall der Telefonanbieter tragen. Wer dauerhaft Pre-Selection nutzen will, muss künftig seine Einwilligung in Textform geben. Mit der Zustimmung der Betreibervorauswahl, schriftlich per SMS, E-Mail oder auf dem Postweg, soll der Verbraucher vor ungewollt abgeschlossenen Veträgen geschützt werden. Sascha Recktenwald
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