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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 19.06.2013 

 

Branding bei Handys und Smartphones

Mobilfunknetzbetreiber passen Software oder auch Hardware der Geräte an

Handys mit Branding
Branding bei Handys und Smartphones
Einige Handys und Smartphones, die in Geschäften und Online-Shops zum Verkauf angeboten werden, tragen die Bezeichnung "Branding" in Verbindung mit einem Mobilfunk­netzbetreiber wie der Telekom oder Vodafone. Das Branding kann sich sowohl auf die Software als auch auf die Hardware des Handys beziehen. Was dieses sogenannte Branding bedeutet und wie es sich bei der Nutzung des Geräts auswirken kann, klären wir in diesem Ratgeber.

Was heißt Branding und welche Vor- und Nachteile hat es?

Die Bezeichnung Branding gibt an, dass ein Handy oder Smartphone von einem Mobilfunk­netzbetreiber vorkonfiguriert und optimiert wurde. Vor der Smartphone-Ära war ein Branding des Netzbetreibers einem Handy noch leicht anzusehen. Bereits am Gehäuse war das Betreiberlogo angebracht. In einigen Fällen wurde eine prominente Taste für Dienste des Netzbetreibers konfiguriert. Hinter diesen Diensten verbirgt sich jedoch meist ein Internetdienst, wie die Vodafone-Plattform 360, der sich in das mobile Internet einwählt und ohne Datenflatrate ungewollte Kosten verursachen kann - ein großer Nachteil dieser Brandingart. Sobald ein gebrandetes Handy eingeschaltet wird, erscheint ein Startlogo des jeweiligen Mobilfunk­providers auf dem Bildschirm. Ebenfalls von einer Anpassung betroffen kann die Menüstruktur sein. Zudem ist meist das Menü optisch an das Corporate Design des Anbieters angepasst.

Bei Smartphones ist die äußerliche Kennzeichnung des Netzbetreibers nicht mehr zu finden. Erst mit Einschalten des Geräts deutet das Startlogo des Anbieters auf eine veränderte Firmware hin. Im Menü der gebrandeten Smartphones können zusätzliche Apps des Providers zu finden sein, wie beispielsweise ausgewählte App-Empfehlungen aus dem installierten Appstore. Diese zusätzlichen Apps können für den ein oder anderen Nutzer ein Mehrwehrt sein, gelöscht werden können diese Anwendungen auf herkömmlichen Wege jedoch nicht immer.

Oft liegt ein preislicher Unterschied zwischen gebrandeten Geräten und Handys ohne Einfluss eines Netzbetreibers. Ein Branding verringert auf dem freien Markt meist den Wert des Modells. Bei Smartphones müssen Nutzer eines gebrandeten Geräts zudem in der Regel länger auf Updates des Betriebssystems warten, da die neue Version zunächst vom Netzbetreiber entsprechend wieder modifiziert wird.

Branding entfernen: Ist das möglich und sinnvoll?

Das Branding vom Handy-Gehäuse ist kaum zu entfernen und kann unter Umständen Spuren hinterlassen. Man kann versuchen, die aufgedruckten Markennamen oder -Logos der Anbieter mit Radiergummies oder ähnlichen Helfern zu entfernen, das Gehäuse kann jedoch schnell Schäden von diesem Versuch davontragen.

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Zumindest die Optik des Homescreens und Menüs kann vom Netzbetreiber-Design in eine andere Szene geändert werden. In einigen Fällen ist es sogar möglich die vom Netzbetreiber belegte Taste umzupro­gram­mieren.

Das Entfernen eines Software-Brandings ist dagegen nicht ganz so trivial. Für dieses sogenannte "De-Branding" müsste die aufgespielte Firmware des Mobilfunknetzbetreibers durch eine neue Software ersetzt werden. Da das Aufspielen einer neuen Firmware vom Netzbetreiber nicht gewünscht ist, erlischt im Regelfall die Garantie für das Gerät.

Zusammenhang zwischen Branding und SIM-Lock oder Net-Lock

Ein Branding sagt noch nichts darüber aus, ob das Gerät mit einem SIM- oder Net-Lock versehen wurde. Ein Zusammenhang besteht daher nicht. Zwar kann ein Mobilfunk­provider einem Gerät ein Branding verpassen und es gleichzeitig mit einem Net-Lock für die Nutzung in anderen Mobilfunknetzen sperren, selbstverständlich ist diese Kombination jedoch nicht. Daher lohnt es sich vor dem Kauf eines Handys oder Smartphones sich sowohl nach einem Branding als auch nach einem möglichen SIM- oder Net-Lock zu erkundigen.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-03 Erwachsene ab 14 Jahre