In unserem
einleitenden Ratgeber zum Thema SIM-Lock
haben wir Ihnen bereits erklärt, was es mit der Handy-Sperre
auf sich hat und wie Sie diese im Zweifel offiziell beseitigen können - doch es gibt auch inoffizielle Wege, mit denen
Sie einen SIM-Lock loswerden.
Im Internet kursieren nämlich verschiedene Anleitungen zum eigenhändigen Entsperren von
Handys. Spezielle Anbieter haben ferner einen Komplettservice zur Entsperrung nahezu
aller auf dem Markt befindlichen Telefone im Angebot - zu den größten gehört
wohl "unlocking", mit deren Codes nach
Unternehmensangaben in den vergangenen Jahren mehrere Millionen
Handys in fast allen Ländern der Welt entsperrt wurden.
Anwalt: Die Gewährleistung kann erlöschen
"In Deutschland ist das strafrechtlich eine Grauzone", sagt
Anwalt Boris Arend aus
Berlin. Wenn der Einzelne das selbst durchführe, sei dies nicht relevant: "Problematisch
wird es nur, wenn man das gewerblich macht." Denn dann können noch Tatbestände aus
anderen Rechtsgebieten als dem Strafrecht greifen. Ein weiteres Problem beim Knacken
des Schloss-Codes: Die Gewährleistung kann erlöschen.
Ist das Telefon also kaputt, besteht möglicherweise kein Anspruch mehr auf Ersatz.
"Vielleicht bekommt man sogar im Shop ein Neues - wenn das entsperrte Gerät aber
eingeschickt wird, kann man leicht erkennen, dass an der Software manipuliert wurde",
sagt er. Unzulässig ist hierzulande auch, eine Anleitung zum Entsperren ins Internet
zu stellen - das Abrufen einer solchen Anleitung hat allerdings keine Konsequenzen.
Manche gehen dafür sogar ins Ausland
Auch der Gang ins Ausland ist kein Problem für einen Handy-Nutzer - wer also etwa
in einem anderen Land den Code zum Entsperren seines Telefons anfordert, kann
dafür in Deutschland nicht belangt werden. Sehr wohl strafbar ist allerdings die
fachkundige Entsperrung durch frühere Mitarbeiter der Provider-Shops - denn sie
dürfen Betriebsgeheimnisse wie dieses nicht ausplaudern, geschweige denn
kommerziell verwerten.
Die Gesetzeslage in Sachen SIM-Lock ist international unterschiedlich. Die meisten Länder allerdings halten es ähnlich wie
Deutschland und erlauben eine Sperre, die nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit
auf Kundenwunsch hin aufgehoben wird.
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