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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 19.06.2013 

 

Die rechtliche Grauzone: Alternatives Entfernen des SIM-Locks

Anwalt: Für den Einzelnen strafrechtlich kein Problem

In unserem einleitenden Ratgeber zum Thema SIM-Lock haben wir Ihnen bereits erklärt, was es mit der Handy-Sperre auf sich hat und wie Sie diese im Zweifel offiziell beseitigen können - doch es gibt auch inoffizielle Wege, mit denen Sie einen SIM-Lock loswerden.

Im Internet kursieren nämlich verschiedene Anleitungen zum eigenhändigen Entsperren von Handys. Spezielle Anbieter haben ferner einen Komplettservice zur Entsperrung nahezu aller auf dem Markt befindlichen Telefone im Angebot - zu den größten gehört wohl "unlocking", mit deren Codes nach Unternehmensangaben in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Handys in fast allen Ländern der Welt entsperrt wurden.

Anwalt: Die Gewährleistung kann erlöschen

"In Deutschland ist das strafrechtlich eine Grauzone", sagt Anwalt Boris Arend aus Berlin. Wenn der Einzelne das selbst durchführe, sei dies nicht relevant: "Problematisch wird es nur, wenn man das gewerblich macht." Denn dann können noch Tatbestände aus anderen Rechtsgebieten als dem Strafrecht greifen. Ein weiteres Problem beim Knacken des Schloss-Codes: Die Gewährleistung kann erlöschen.

Ist das Telefon also kaputt, besteht möglicherweise kein Anspruch mehr auf Ersatz. "Vielleicht bekommt man sogar im Shop ein Neues - wenn das entsperrte Gerät aber eingeschickt wird, kann man leicht erkennen, dass an der Software manipuliert wurde", sagt er. Unzulässig ist hierzulande auch, eine Anleitung zum Entsperren ins Internet zu stellen - das Abrufen einer solchen Anleitung hat allerdings keine Konsequenzen.

Manche gehen dafür sogar ins Ausland

Auch der Gang ins Ausland ist kein Problem für einen Handy-Nutzer - wer also etwa in einem anderen Land den Code zum Entsperren seines Telefons anfordert, kann dafür in Deutschland nicht belangt werden. Sehr wohl strafbar ist allerdings die fachkundige Entsperrung durch frühere Mitarbeiter der Provider-Shops - denn sie dürfen Betriebsgeheimnisse wie dieses nicht ausplaudern, geschweige denn kommerziell verwerten.

Die Gesetzeslage in Sachen SIM-Lock ist international unterschiedlich. Die meisten Länder allerdings halten es ähnlich wie Deutschland und erlauben eine Sperre, die nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit auf Kundenwunsch hin aufgehoben wird.

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Betreff Autor Datum
RE: SIM-Lock-Entsperrung spunk_ 06.05.11 17:11
RE: SIM-Lock-Entsperrung spunk_ 06.05.11 17:07
RE: SIM-Lock-Entsperrung decaflon 06.05.11 11:46
RE: SIM-Lock-Entsperrung mattes007 06.05.11 08:36
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-03 Erwachsene ab 14 Jahre