Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist nicht ungefährlich und
kann heutzutage zudem richtig teuer werden:
Zum 1. Februar 2001 wurde
der §23 Abs. 1a StVO
eingeführt,
der die Benutzung und Bedienung
des Mobiltelefons bei laufendem Motor im Auto verbietet, wenn hierzu
das Handy in die Hand
genommen wird. Lediglich
die Annahme des Gespräches per
Tastendruck am Mobiltelefon ist zulässig. Das Handy-Verbot bezieht sich somit nicht nur
auf das Telefonieren, sondern zum Beispiel auch auf
das Schreiben von
SMS.
Bei Stopps mit ausgeschaltetem Auto-Motor ist die Benutzung
dagegen generell erlaubt.

Kann teuer werden:
Telefonieren am Steuer
Bild: dpa
War ein Verstoß gegen das Handy-Verbot zunächst mit einem
Bußgeld von 30 Euro belegt, wurde die Regelung zum 1. April 2004
verschärft:
Mittlerweile werden 40 Euro fällig, der Autofahrer erhält zusätzlich
einen Punkt in Flensburg. Im Ausland können die Strafen je nach Staat noch bedeutend drastischer ausfallen.
Doch trotzdem muss auf das Telefonieren während der Fahrt nicht verzichtet werden:
Abhilfe schafft nämlich eine Freisprecheinrichtung.
Da es keine rechtlichen Vorgaben für die technische Umsetzung
gibt, bieten sich zwei verschiedene Varianten von Freisprechanlagen an: Zum einen die Nutzung eines Headset,
zum anderen die Verwendung speziell für Autos angepasster Kfz-Geräte.
Auf der folgenden Seite erfahren Sie, was es beim Kauf einer Freisprecheinrichtung fürs Auto zu beachten gilt.
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