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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Telefonieren am Steuer: Freisprecheinrichtung ist Pflicht im AutoHeadsets sind günstige Alternative zu kompletten Kfz-FreisprecheinrichtungenInhaltsverzeichnis:1. Wer benötigt eine Freisprecheinrichtung?2. Welche technischen Besonderheiten sind bei einer Freisprecheinrichtung zu beachten? 3. Headsets und Plug-in-Geräte 4. Integrierte Kfz-Modelle
Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist nicht ungefährlich und
kann heutzutage zudem richtig teuer werden:
Zum 1. Februar 2001 wurde
der §23 Abs. 1a StVO eingeführt,
der die Benutzung und Bedienung
des Mobiltelefons bei laufendem Motor im Auto verbietet, wenn hierzu
das Handy in die Hand genommen wird. Lediglich
die Annahme des Gespräches per
Tastendruck am Mobiltelefon ist zulässig. Das Handy-Verbot bezieht sich somit nicht nur
auf das Telefonieren, sondern zum Beispiel auch auf
das Schreiben von SMS.
Bei Stopps mit ausgeschaltetem Auto-Motor ist die Benutzung
dagegen generell erlaubt.
nächste Seite: Welche technischen Besonderheiten sind bei einer Freisprecheinrichtung zu beachten?
![]() Kann teuer werden: Telefonieren am Steuer Bild: dpa War ein Verstoß gegen das Handy-Verbot zunächst mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt, wurde die Regelung zum 1. April 2004 verschärft: Mittlerweile werden 40 Euro fällig, der Autofahrer erhält zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Abhilfe schafft hier eine Freisprecheinrichtung. Da es keine rechtlichen Vorgaben für die technische Umsetzung gibt, bieten sich zwei verschiedene Varianten von Freisprechanlagen an: Zum einen die Nutzung eines Headset, zum anderen die Verwendung speziell für Autos angepasster Kfz-Geräte. Auf der folgenden Seite erfahren Sie, was es beim Kauf einer Freisprecheinrichtung fürs Auto zu beachten gilt.
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