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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 26.05.2013 

Handys, Computer und anderen Elektroschrott richtig entsorgen

So führen Sie Ihre Geräte dem Recycling zu - oder werden sie anderweitig los

Symbolbild Handy-Entsorgung Elektronik steckt in vielerlei Gerätschaften, mit denen wir uns den Alltag erleichtern oder die Freizeit gestalten - zum Arbeiten oder einfach zur Unterhaltung wird der PC genutzt, zum Telefonieren das Handy, hinzu kommen noch Fernseher, Stereoanlage etc. Die Markt bringt dabei ständig neue Hardware hervor und animiert entsprechend, sich auch mit dem jeweils Neuesten in puncto Handy, Computer und weiterem einzudecken. Ist ein Alt-Gerät kaputt, lohnt sich in der Regel auch keine Reparatur, da diese in vielen Fällen weit teurer ist als der Kauf eines neuen Gerätes.

Mittlerweile hat es sich etabliert, bei Neuanschaffungen zum Beispiel auf den Stromverbrauch zu achten: Hier freut sich nicht nur die Umwelt, sondern langfristig auch der Geldbeutel der Nutzers. Doch Neuanschaffungen sind gleichzeitig auch mit dem Problem der Entsorgung von ausgedienter Ware behaftet, wenn diese nicht noch verschenkt, verkauft oder gestiftet werden soll oder kann - dazu später mehr.

Hersteller unter Druck

Obwohl Recycling recht aufwändig ist, sehen sich Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten zusehends unter Druck gesetzt, umweltgerecht und recycelbar zu produzieren. Das heißt: Um überhaupt weniger Abfall bei der Entsorgung entstehen zu lassen, sollen weniger Teile verbaut, Materialien reduziert und die Verwendung von Schadstoffen verringert werden. Seit dem 1. Juli 2006 dürfen bestimmte gefährliche Stoffe bei der Produktion neuer Geräte gar nicht mehr verwendet werden.

Elektroschrott kostenlos abgeben

Doch damit es überhaupt zu Recycling kommen kann, muss auch der Nutzer etwas tun. So darf Elektroschrott nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden: Nach dem Elektrogesetz (ElektroG) können private Verbraucher ausgediente Handys, Notebooks, Netbooks und Co. bei den kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. In einigen Gemeinden stellen die Entsorger den Haushalten auch eigene Sammeltonnen für Elektro-Kleingeräte und andere Wertstoffe zur Verfügung, die abgeholt werden. Der kommunale Entsorger sammelt den elektronischen Schrott, welcher von den Elektronikherstellern zurückgenommen und entsorgt werden muss. Informationen, was Sie in welche Mülltonne werfen dürfen und wo sich bei Ihnen am Wohnort Recycling-Höfe befinden, können Sie auf der Website des örtlichen Entsorgers nachschlagen.

Handys zurückgeben

Angenommen werden dann haushaltsübliche Elektro-Altgeräte wie Unterhaltungselektronik, Handys, Computer, Drucker, Monitore, weiße Ware (Waschmaschine, Kühlschrank) und sogar Klimageräte und Sonnenbänke. Auch Kleinunternehmen wie Handwerksbetriebe, Steuerbüros oder Arztpraxen dürfen Elektro-Altgeräte bei kommunalen Recyclinghöfen entgeltfrei abliefern - aber nur solche, die "in Beschaffenheit und Menge mit in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind", also die defekte Tastatur aus dem Sekretariat oder der kaputte Computer des Pförtners. Elektro-Altgeräte, die zum Beispiel Handwerksbetriebe von Kunden zurücknehmen, fallen nicht darunter und können auf diesem Wege nicht entsorgt werden.

Manche Umweltschutz-Organisation nimmt ebenfalls alte Handys an (zum Teil in Kooperation mit Mobilfunkanbietern), um diese dann zu recyclen oder weiterzuverkaufen und den Erlös (zum Teil) in gemeinnützige Projekte fließen zu lassen. Die Rückgabe erfolgt hier zum Beispiel über Sammelstellen der Organisationen, die Shops des Mobilfunkunternehmens oder per Post. In den Geschäften von Mobilfunkanbietern können Geräte zudem, auch unabhängig von Projekten, entweder einfach abgegeben werden, oder der Kunde erhält einen Freiumschlag, um sie einzuschicken.

Prinzip: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen

Weitere Informationen
Elektrogesetz: Infos und Gesetzestext
Doch abseits der fachgerechten Entsorgung gibts noch weitere Möglichkeiten, sich umweltfreundlich von Alt-Geräten zu trennen, wenn diese noch funktionstüchtig sind. Auch wenn es sich um ein altes 08/15-Gerät handelt, kann der Verkauf einen Versuch wert sein, um noch den einen oder anderen Euro zu kassieren - im Internet gibt es hier natürlich das altbekannte eBay (inklusive dem Kleinanzeigenmarkt für regionale Angebote, der vorher unter dem Namen kijiji bekannt war) sowie einzelne Konkurrenten als mögliche Verkaufsplattform. Wird die Ware lediglich zur Selbstabholung angeboten, reduziert sich zwar der Kreis potenzieller Käufer, gerade in größeren Städten findet sich aber auf diesem Weg vielleicht noch jemand, dem gänzlich ohne eigenen Aufwand die Hardware verkauft werden kann - da kann man sich auch über einen kleinen Betrag freuen. Klassische Alternative zum Internet ist der Verkauf auf dem Flohmarkt - wenn man denn daran Spaß hat. Für manches richtig alte Handy kann der Preis zudem wieder steigen, weil manches Antik-Gerät vielleicht schon als Sammler-Stück durchgeht.

Wenn die Hardware auf jeden Fall weg muss: Verschenken statt verkaufen

Simple und gute Alternative: das alte Gerät einfach verschenken. Überlegen Sie, wer in Ihrem näheren oder weiteren Umkreis ein älteres, noch funktionsfähiges Gerät gebrauchen könnte. Falls die ausgemusterte Hardware mit wenig Aufwand zum Laufen gebracht und benutzt werden kann, freuen sich zudem eventuell soziale Einrichtungen über Ihr Altgerät.

Ein abschließender Tipp: Wenn Sie alte PCs oder Handys loswerden wollen, achten Sie darauf, alle persönlichen Daten zu löschen. Bei Datenträgern gilt, dass sich zum Beispiel bei einer Formatierung mittels Windows-Bordmitteln die alten Daten wieder herstellen lassen können - hier sollten Löschwerkzeuge wie zum Beispiel das leicht zu bedienende DBAN genutzt werden, die Platten vollständig und rückstandsfrei löschen.

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Betreff Autor Datum
RE: Sammelpflicht koelli 24.06.12 20:47
RE: So aber nicht... helmut-wk 24.06.12 20:20
RE: warum nur Handy's länger nutzen helmut-wk 24.06.12 20:15
RE: Sammelpflicht spunk_ 24.06.12 20:12
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-03 Erwachsene ab 14 Jahre