teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. Meldung Meinung Service teltarif.de 09.09.2010 


Hinweis: Ihr Browser beachtet anscheinend keine Style Sheets, deswegen kann diese Seite seltsam aussehen.

  teltarif.de       Handy & Co.       Meldung       "Telefonieren"

Handy am Steuer: Schon anfassen kann bestraft werden


Bei wiederholten Verstößen ist der Führerschein weg  18.02.2010
10:56


Am Steuer ist das Handy bekanntlich tabu. Wer beim Auto- oder Motorradfahren dennoch telefoniert, riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer zahlen 20 Euro. Grundsätzlich ist das jedem klar. Dennoch sind Mobiltelefone beim Fahren ein Dauerbrenner vor Gericht.    "Fast jeden Monat findet sich eine neue Entscheidung zum Handyverbot", sagt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Das ist kein Wunder, denn laut einer Umfrage sehen die Deutschen das Telefonieren am Steuer locker: Eine Studie der Dekra in Stuttgart ergab, dass 22 Prozent der Fahrer ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Dabei ist nicht nur das Telefonieren verboten, sondern schlicht jede Handynutzung ohne Freisprechanlage.
        Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig sei wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display (Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06). Entsprechend urteilte das OLG Jena bezüglich der Nutzung des Handys als Diktiergerät (Az.: 1 Ss OWi 82/06). "Sowie Sie das Handy anfassen, ist es vorbei", sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin.
        Im Gesetz heißt es in der Hand halten. Doch das bloße Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln (Az.: 83 Ss OWi 19/05). Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren (Az.: 3 Ss OWi 452/07). "Sämtliche Bedienfunktionen sind aber vom Verbot umfasst", so Lempp. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi (Az.: 81 Ss-OWi 49/08).
     "Anders nur, wenn das Handy in einer Halterung steckt und nicht berührt zu werden braucht", erläutert Maximilian Maurer vom ADAC in München.    Irrelevant ist, ob es sich um ein klassisches Handy, einen Palm-Organizer oder ein Autotelefon handelt. "Wenn das Gerät die Funktion hat, das man telefonieren kann, ist der Wortlaut des Gesetzes erfüllt", erläutert Lempp. Die wohl einzige Ausnahme bildet das Schnurlostelefon der Festnetzanlage. Da dieses eben kein "Mobiltelefon" ist, umfasst das Handyverbot es laut OLG Köln nicht (Az.: 82 Ss OWi 93/09).

Im Zweifelsfall gilt das Wort der Polizei

    Laut OLG Bamberg darf auch der Fahrlehrer nicht telefonieren. Auch wenn er auf dem Beifahrersitz sitzt, sei er doch der Fahrzeugführer (Az.: 2 Ss Owi 127/2009). Ansonsten gilt laut Elsner: Sobald der Motor läuft, "Finger weg vom Handy". Denn auch, wenn das Auto steht, etwa an einer roten Ampel, riskiert man ein Bußgeld. Wer zum Telefonieren auf dem Seitenstreifen hält, verdient nach Ansicht des OLG Düsseldorf sogar ein höheres Bußgeld als bloß 40 Euro (Az.: IV-2 Ss OWi 84/04) - im Urteil heißt es zur Begründung: "Der Seitenstreifen ist nur für den Fall einer Panne gedacht."
        Im grünen Bereich ist dagegen, wer an einer roten Ampel flugs den Motor ausstellt, telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er den Wagen wieder startet (Az.: 2 Ss OWi 190/07). So entschied das OLG Hamm. Straffrei bleibt laut dem OLG Hamm theoretisch auch, wer das Handy nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen. Allerdings glaubte das Gericht diese Ausrede nicht, der Ertappte musste zahlen (Az.: 2 Ss OWi 606/07). Genauso erging es einem Mann, der vor dem OLG Karlsruhe angab, er habe sich bloß mit seinem Akkurasierer die Barthaare gestutzt (Az.: 2 Ss OWi 528/06).
        Im Zweifelsfall glaube der Richter immer der Polizei, sagt Elsner. "Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt nicht." Ganz ausweglos ist er aber nicht. So hob das OLG Karlsruhe die Geldbuße gegen eine Frau auf, da die Angaben des Polizisten "zu vage" gewesen seien (Az.: 1 Ss 135/08). Einen Einspruch sollte laut Lempp aber nur riskieren, "wer eine Rechtsschutzversicherung hat".

   "Bei wiederholten Verstößen kann es sogar passieren, dass die Fahrtauglichkeit infrage gestellt wird und man zum Idiotentest muss", warnt der ACE-Experte. So urteilte auch das OLG Jena (Az.: 1 Ss 54/06). Kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teurer werden. "Die Nutzung des Handys kann als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden", erklärt Elsner. Laut Maurer könnten dann Schäden nicht erstattet werden. Das Landgericht (LG) Kiel entschied auf 20 Prozent Mitverschulden bei einem unverschuldeten Unfall (Az.: 7 S 100/04).    Doch auch, wer eine Freisprecheinrichtung benutzt, ist versicherungsrechtlich nicht auf der sicheren Seite. In einem Fall hatte ein Pkw-Fahrer bei Tempo 120 einen Anruf abweisen wollen, kam aus der Spur und fuhr auf einen Wohnwagen auf. Seine Vollkaskoversicherung verweigerte wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung. Zu recht, entschied das LG Frankfurt (Az.: 2/23 O 506/600).
        Untersuchungen haben laut Maurer gezeigt, dass die Fehlerhäufigkeit während des Telefonierens bis zu 15 Mal höher ist. "Besonders riskant ist es, während der Fahrt auf das Telefon zu schauen, zum Beispiel, um eine Nummer aufzurufen", warnt der DEKRA-Unfallanalytiker Jörg Ahlgrimm. Ohne Freisprecheinrichtung sei es sicherer, Gespräche nicht anzunehmen. Der ADAC rät, auch mit Freisprecheinrichtung auf das Telefonieren im Auto zu verzichten. "Kein Gespräch ist so wichtig, dass es nicht bis zur nächsten Parklücke warten kann."

Weitere Meldungen zum Thema Handyverbot

Weitere Artikel zum Thema Handy, PDA und Navigationsgeräte am Steuer

 
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

Hier klicken!
Nur für kurze Zeit: 20% Sommerrabatt bei congstar
Jetzt zu FONIC wechseln & 10 € Startbonus sichern!

Geburtstagsaktion: 45€ Guthaben bei Nummernmitnahme!  

Ihre Meinungen und Erfahrungen:

Betreff Autor Datum
RE: Aber funken mit einem Funkgerät ... brusch 19.02.10 11:07
RE: Aber funken mit einem Funkgerät ... Telly 18.02.10 20:57
RE: Niemand darf mir vorschreiben, ... Telly 18.02.10 20:24
RE: schon anfassen ist strafbar bholmer 18.02.10 16:22
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ]  Ihre Meinung schreiben ]

Sie haben bei unserem Online-Forum die Möglichkeit, Ihre eigenen Kommentare und Meinungen zu den von uns veröffentlichten Artikeln und Anbieterseiten abzugeben oder die Meinungen anderer teltarif-Leser abzufragen. Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Weitere News vom 18.02.2010:

- Amazon öffnet Kindle-Bibliothek für Blackberry
- Mobile Daten: Die Hoffnungen konzentrieren sich auf LTE
- Plattform MeeGo: Gute Idee, die noch einige Hürden nehmen muss
- Neues Gesetz gegen Kinderpornoseiten geplant
- congstar will Handy-Kunden Option für mobiles Internet anbieten
- Verbraucherschützer warnen vor gefälschten GEZ-Mahnschreiben
- Vlingo Plus: Spracherkennung für Symbian, iPhone und Blackberry
- HTC will eigene Version von Windows Phone 7
- simyo bietet Apple iPhone 3G S ohne SIM-Lock im Ratenkauf an
- simply-Starterset für 4,95 Euro mit 5 Euro Guthaben
- Aktion: Vodafone bietet SuperFlat Allnet für nur 39,95 Euro an
- HTC Desire kommt bei Amazon für 419 Euro
- Handy am Steuer: Schon anfassen kann bestraft werden
- Sony Ericsson will mit neuen Smartphones in die Gewinnzone
- Software "sceme" gibt Aufschluss über die Mobilfunknetz-Qualität
- Überblick: Günstige Daten-Flatrates in allen Mobilfunknetzen
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Werbung

Hier klicken!


hier klicken!



 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2010 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 230 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2010-I, Erwachsene ab 14 Jahre