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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 09.09.2010 |
Am Steuer ist das Handy bekanntlich
tabu. Wer beim Auto- oder Motorradfahren dennoch telefoniert,
riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer
zahlen 20 Euro. Grundsätzlich ist das jedem klar. Dennoch sind
Mobiltelefone beim Fahren ein Dauerbrenner vor Gericht.
"Fast jeden Monat findet sich eine neue Entscheidung zum
Handyverbot", sagt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in
Stuttgart. Das ist kein Wunder, denn laut einer Umfrage sehen die
Deutschen das Telefonieren am Steuer locker: Eine Studie der Dekra in
Stuttgart ergab, dass 22 Prozent der Fahrer ohne
Freisprecheinrichtung telefonieren. Dabei ist nicht nur das
Telefonieren verboten, sondern schlicht jede Handynutzung ohne
Freisprechanlage.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig sei wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display (Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06). Entsprechend urteilte das OLG Jena bezüglich der Nutzung des Handys als Diktiergerät (Az.: 1 Ss OWi 82/06). "Sowie Sie das Handy anfassen, ist es vorbei", sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Im Gesetz heißt es in der Hand halten. Doch das bloße Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln (Az.: 83 Ss OWi 19/05). Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren (Az.: 3 Ss OWi 452/07). "Sämtliche Bedienfunktionen sind aber vom Verbot umfasst", so Lempp. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi (Az.: 81 Ss-OWi 49/08). "Anders nur, wenn das Handy in einer Halterung steckt und nicht berührt zu werden braucht", erläutert Maximilian Maurer vom ADAC in München. Irrelevant ist, ob es sich um ein klassisches Handy, einen Palm-Organizer oder ein Autotelefon handelt. "Wenn das Gerät die Funktion hat, das man telefonieren kann, ist der Wortlaut des Gesetzes erfüllt", erläutert Lempp. Die wohl einzige Ausnahme bildet das Schnurlostelefon der Festnetzanlage. Da dieses eben kein "Mobiltelefon" ist, umfasst das Handyverbot es laut OLG Köln nicht (Az.: 82 Ss OWi 93/09).
Im Zweifelsfall gilt das Wort der Polizei
"Bei wiederholten Verstößen kann es sogar passieren, dass die
Fahrtauglichkeit infrage gestellt wird und man zum Idiotentest muss",
warnt der ACE-Experte. So urteilte auch das OLG Jena (Az.: 1 Ss 54/06). Kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teurer werden. "Die
Nutzung des Handys kann als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden",
erklärt Elsner. Laut Maurer könnten dann Schäden nicht erstattet
werden. Das Landgericht (LG) Kiel entschied auf 20 Prozent
Mitverschulden bei einem unverschuldeten Unfall (Az.: 7 S 100/04).
Doch auch, wer eine Freisprecheinrichtung benutzt, ist
versicherungsrechtlich nicht auf der sicheren Seite. In einem Fall
hatte ein Pkw-Fahrer bei Tempo 120 einen Anruf abweisen wollen, kam
aus der Spur und fuhr auf einen Wohnwagen auf. Seine
Vollkaskoversicherung verweigerte wegen grober Fahrlässigkeit die
Zahlung. Zu recht, entschied das LG Frankfurt (Az.: 2/23 O 506/600). Weitere Meldungen zum Thema Handyverbot
18.02.10 - Handy am Steuer: Schon anfassen kann bestraft werden
28.05.09 - Das Handy sinnvoll im Schulunterricht einsetzen 06.08.07 - CDU: Handy-Fotos sollen sich zurückverfolgen lassen 13.05.07 - Brandenburgs CDU lehnt Handyverbot in Schulen ab 17.03.07 - Italien verbietet Handys im Klassenzimmer Weitere Artikel zum Thema Handy, PDA und Navigationsgeräte am Steuer
16.04.10 - Navigon: Kostenlose iPhone-Software für alle T-Mobile-Kunden
13.04.10 - Nokia stellt neue Software für verschiedene Smartphones bereit 31.03.10 - Navigon & Co. bieten Navi-Software für das iPhone günstiger an 23.03.10 - Navi-Software Sygic für Nokia N900 ab sofort verfügbar 17.03.10 - Vodafone stellt Navigationsdienst Wayfinder ein
dpa / Rita Deutschbein
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