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Bundesnetzagentur: Kauf und Betrieb von Störsendern verboten

08.09.2011
18:32

Störsender können Sicherheit und Verbrechensbekämpfung stark einschränken

BNetzA verbietet Handy-Störsender
BNetzA verbietet Handy-Störsender
Zwar sind die Vorteile eines Handys oder Smartphones im Vergleich zu Festnetz-Telefonen nicht von der Hand zu weisen. Jedoch kann die ständige Erreichbarkeit und nervige Klingeltöne gerade bei größeren Menschenansammlungen wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Café schnell den Mitmenschen zur Last fallen.

Deshalb greifen einige Handy-Gegner vermehrt zu Störsendern, auch Handyblocker oder -jammer genannt, um die Plagegeister in der unmittelbaren Umgebung zur Ruhe zu stellen. Die recht handlichen Geräte senden schwache Funkwellen aus, die die GSM-Funksignale in der Umgebung überlagern und so den Handyempfang erschweren.

GSM-, WLAN- und GPS-Verbindungen betroffen

Störsender werden in verschiedenen Internet-Shops angeboten und erschweren oftmals nicht nur alle Handynetze, sondern auch WLAN-Verbindungen und GPS-Empfänger. Tragbare Geräte weisen eine Reichweite zwischen acht und 20 Metern auf und kosten durchschnittlich 200 Euro. Stationäre Handyblocker erreichen sogar eine Ruhezone von bis zu 50 Metern.

Die Bundesnetzagentur weist nun darauf hin, dass sowohl der Kauf als auch der Betrieb von solchen Störsendern für Privatpersonen EU-weit verboten ist. Auch der Import solcher Geräte aus dem Nicht-EU-Ausland sei illegal. Die Behörde gibt an, dass sie zusammen mit den Zollbehörden daran arbeiten, auch den Import der Handyblocker zu unterbinden.

Störsender schränken die Sicherheit ein

Der Einsatz sei nicht nur für Handy-Nutzer bedenklich, sondern könne auch die Sicherheit und Verbrechensbekämpfung stark einschränken. So können durch den Betrieb solcher Sender auch keine Notrufe mehr getätigt werden. Zudem werden Störsender häufig auch bei Straftaten genutzt. So kam es bereits zu Diebstählen von Autos, die wertvolle Gegenstände transportierten. Da einige Geräte auch die Störung von Alarmanlagen unterstützen, wurden sie auch schon zum Einbruch in Häuser und Geschäfte genutzt.

Deshalb rät die Bundesnetzagentur von Kauf und Nutzung solcher Störsender ab und droht mit "erheblichen Geldbußen" und Beschlagnahmung der Geräte. Zudem können sich Betroffene an die Behörde wenden und Hinweise einreichen, wo solche Sender angeboten oder betrieben werden.

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Mirko Schubert
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Und in Gefängnissen securityman 11.09.11 20:09
Und in Gefängnissen popfm+ 11.09.11 10:13
Dann hilft auch jede GPS Autoanlage ... LilaFox 10.09.11 08:49
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre