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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2013 |
Die Nummer bleibt meine: Rufnummernmitnahme beim Handy17.10.2011
15:12 So behalten Sie ihre Telefonnummer beim AnbieterwechselInhaltsverzeichnis:1. Portierung der Mobilfunk: Es geht nicht immer, wenn der Kunde will2. Damit alles klappt: Fristen bei der Portierung beachten
Wer seinen Mobilfunkanbieter wechselt, ist schon lange nicht mehr darauf angewiesen,
dass er dann seinen Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern eine neue Rufnummer
mitteilen muss. Schon seit fast neun Jahren ist es gesetzliche Vorgabe, dass ein Mobilfunkanbieter
die Rufnummer seines Kunden freigeben muss, damit diese bei einem anderen Anbieter geschaltet
werden kann. Der Vorgang wird als Portierung oder auch als MNP (Mobile Number Portability)
bezeichnet.
Die Nummer gehört also de facto dem Kunden. Doch damit alles
reibungslos klappt, gibt es einiges zu beachten. Wir zeigen Ihnen, was es zu beachten gilt
und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Rufnummernfreigabe nur zum Ende der Laufzeit
Wichtig zu wissen: Der neue Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rufnummer des Kunden auch im eigenen Netz zu schalten. Vor dem Wechsel bzw. einem Vertragsabschluss sollte sich ein Kunde also darüber informieren, ob seine Nummer geschaltet wird. Immerhin: Nur noch wenige Anbieter verweigern eine eingehende Portierung. Als Beispiele wären der Vodafone-Discounter o.tel.o oder die Supermarkt-Marke NettoKom zu nennen. Bei o.tel.o werden dem Kunden generell neue Nummern geschaltet, NettoKom ermöglicht die Portierung immerhin dann, wenn der Kunde das Startpaket im Handel kauft - nicht aber bei einer Onlinebestellung. Während eine vorzeitige Mitnahme der Rufnummer zu einem Anbieter nicht möglich ist, bieten inzwischen viele Anbieter an, einen neuen Vertrag mit neuer Nummer abzuschließen und später eine bestehende Nummer auf diesen Vertrag zu portieren. Vodafone, E-Plus und o2 ermöglichen dieses Feature bereits seit längerem. Die Telekom hat auf Nachfrage explizit dementiert, dass diese Möglichkeit besteht. Leser von teltarif.de berichten jedoch immer wieder, es sei möglich, über ein Formular in den Telekom-Shops eine entsprechende nachträgliche Portierung zu beantragen. Eine nachträgliche Portierung hat den Vorteil, dass Kunden von Neukundenangeboten und Aktionstarifen profitieren können, auch wenn ihr aktueller Vertrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ausgelaufen ist. Auf der nächsten Seite erfahren Sie, was Sie bei der Portierung beachten müssen, damit Ihre Nummer nicht verloren geht und was die Mitnahme der Nummer kostet.
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