
Guntram Schneider (SPD)
Berufstätige Menschen sollen nach dem Willen der
rot-grünen Landesregierung besser vor Mails und Anrufen nach Feierabend
geschützt werden. Zusammen mit drei weiteren Bundesländern arbeitet
Nordrhein-Westfalen momentan an einem Entwurf für eine bundesweite
Verordnung, wie NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) im
dapd-Interview ankündigte. Damit sollen Pausenzeiten und die Freizeit wieder
stärker der Erholung dienen.
Schon im Sommer hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen einen
Streit über moderne Arbeitsbedingungen entfacht. Damals forderte die
CDU-Politikerin klare Regeln, wann ein Arbeitnehmer für seinen Chef
erreichbar sein muss. Die "Flut von hochmodernen Kommunikationsmitteln"
schaffe zwar viel Flexibilität, sagte die Ministerin damals. "Aber das kann
auch überfordern, indem Menschen die Balance zwischen Erholungszeit und
Arbeitszeit nicht mehr finden."
Wirklich passiert ist seitdem auf
Politik-Ebene noch nichts.
Einzelne Betriebe haben freilich
Einzelvereinbarungen zum Schutz der Arbeitnehmer getroffen.
Geht es nach NRW-Arbeitsminister Schneider, ist nun Zeit zu handeln. Es sei
nicht hinnehmbar, wenn die Freizeit ständig real oder auch nur durch die
Erwartung, es könne ein wichtiger Anruf kommen, gestört werde.
"Es nutzt
weder den Beschäftigten noch den Betrieben, wenn überforderte Mitarbeiter
aus Krankheitsgründen ausfallen", sagte der Sozialdemokrat.
"Hang zur Selbstausbeutung"
Zwar dürfe schon jetzt kein Chef eine Erreichbarkeit "Rund um die Uhr" von
seinen Mitarbeitern verlangen, ohne, dass die gesetzlichen Regelungen zur
Arbeitszeit beachtet werden. "Es gibt aber auch informellen Druck", sagte
Schneider. Wenn keine klaren Ziele und Erwartungen formuliert würden, sei
der "Hang zur Selbstausbeutung" groß. "Insbesondere da, wo Arbeitskraft
leicht ersetzbar ist oder wo viel mit Karriereversprechen gearbeitet wird."
Schon jetzt gibt es zwar im Arbeitsschutzgesetz eine Regelung, wonach der
Arbeitgeber seine Mitarbeiter vor psychischen Gesundheitsgefahren schützen
muss. In der betrieblichen Wirklichkeit stünden beide Seiten aber vor dem
Problem, dass nicht klar sei, was konkret gemacht werden solle. "Die
gesetzlichen Anforderungen müssen deshalb konkreter gefasst und mit
praxisnahen Handlungsanleitungen unterlegt werden", forderte Schneider.
Zusammen mit Brandenburg, Bremen und Hamburg arbeite NRW momentan an einer
bundesrechtlichen Verordnung, die Beschäftigte vor den Gefahren psychischer
Belastungen schützen soll. Der Entwurf soll in Kürze vorgelegt werden.
Für den Umgang mit der ständigen Erreichbarkeit gibt es aber auch gute
Beispiele. So regeln einige Betriebe laut Schneider, dass 30 Minuten nach
Arbeitsende keine Mails mehr auf die Smartphones der Mitarbeiter
weitergeleitet werden. Bei anderen Firmen gebe es für eine Rufbereitschaft
zum Ausgleich Ruhezeiten oder Zuschläge. Besondere Herausforderungen ergäben
sich allerdings bei kleinen Betrieben, die in der Regel nicht über
Betriebsräte verfügten. "Deshalb führt an klaren bundesgesetzlichen
Regelungen sicher kein Weg vorbei", forderte der Minister.
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