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Themenspecial Reise und Roaming

Urteil: Kunde muss für Daten-Roaming im Inland nicht zahlen

13.07.2011
16:34

Ungewolltes Roaming in Grenznähe verursachte Rechnung von mehr als 6 000 Euro

Urteil zum Inlands-Roaming
Die Richter des Landgerichts Kleve
stellten sich auf die Seite des Kunden
Nun gibt es auch in Deutschland ein Urteil zum grenznahen Roaming im Inland: Ein deutscher Kunde, der in Grenznähe ungewollt in einem ausländischen Netz gesurft hatte, muss die dafür entstandenen Kosten im hohen vierstelligen Bereich nicht bezahlen, entschied nun das Landgericht Kleve (Az.: 2 O 9/11), wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet.

Sorglos grenznah gesurft = 6000-Euro-Rechnung

Im konkreten Fall hatte der beklagte Kunde eine (Surf-)Flatrate bei einem Münchener Mobilfunk-Unternehmen abgeschlossen. Im Bewusstsein, ihm könne - über den vereinbarten Flatrate-Betrag hinaus - kein Kostenschock drohen, surfte der Kläger, der laut Gericht "in einem grenznahen Gebiet" wohnt, munter mobil im Internet. Doch dann kam die Monatsrechnung - und diese belief sich auf mehr als 6 000 Euro. Denn zum Zeitpunkt des Falles im Jahr 2009 gab es noch nicht den von der EU seit Juli 2010 vorgeschriebenen Cut-off-Mechanismus.

Mobilfunker: Kunde hätte besser aufpassen müssen

Nachdem der Kunde die strittige Rechnung nicht zahlte, verklagte ihn das Telekommunikations­unternehmen schließlich und warf seinem Kunden vor, im ausländischen Netz gesurft zu haben. Daneben meinte das Unternehmen, den Beklagten träfen "bei der Nutzung der Mobilfunkkarte in Grenznähe höhere Sorgfaltspflichten". Zudem, so der Mobilfunker, zeige "das Display des Mobilfunkgerätes (...) stets das aktuelle Netz an", so dass der Beklagte die Möglichkeit gehabt habe, seine Hardware entsprechend zu konfigurieren.

Der Kunde bestritt jedoch, ein ausländisches Netz genutzt zu haben und erklärte zudem, von seinem Anbieter über diese Problematik nicht informiert worden zu sein. Er sei davon ausgegangen, automatisch das Netz seines heimischen Anbieters genutzt zu haben.

Landgericht: Unternehmen hätte aktiv informieren und warnen müssen

Das Landgericht Kleve entschied schließlich im Sinne des Kunden. Dieser müsse nur die im fraglichen Zeitraum entstandenen Grundgebühren des unstrittig zustande gekommenen Mobilfunkvertrages in Höhe von 25 Euro pro Monat zahlen.

"Nach Auffassung der Kammer ist es unerheblich, ob der Beklagte tatsächlich das Internet aus dem Ausland in Anspruch genommen hat oder ob die Nutzung des ausländischen Netzes wegen der Grenznähe erfolgt ist. In jedem Falle war es Aufgabe der [Klägerin], den Beklagten, der offensichtlich seine Telefonkosten durch die Vereinbarung einer Flatrate niedrig halten wollte, darauf hinzuweisen, dass er durch die Inanspruchnahme des ausländischen Netzes exorbitant hohe Kosten verursacht", so das Gericht.

"Die Klägerin wäre, da ihr auch vor Erlass der Roaming-Verordnung eine solche Warnung unschwer möglich gewesen wäre, schon im streitgegenständlichen Zeitraum verpflichtet gewesen, den Beklagten durch eine solche Warnung vor nicht gewollter, weil teurer Nutzung ausländischer Netze zu schützen", schrieben die Richter dem Mobilfunk-Anbieter auf die Fahnen.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Uralte Karamelle peso 14.07.11 10:16
RE: zwiespältig... Thunder115 13.07.11 20:46
RE: zwiespältig... ger1294 13.07.11 19:19
RE: zwiespältig... Hightower 13.07.11 18:00
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre