
Google geht gegen YouTube-Rekorder vor
Google toleriert keine Videorekorder zur Aufnahme von
YouTube-Inhalten mehr und geht gegen diese vor.
Das Unternehmen hat Inhaber solcher Dienste angeschrieben und appelliert an die Nutzungsbedingungen von YouTube. Demnach würden derartige Dienste zur Aufzeichnung von beispielsweise Musikvideos gegen jene verstoßen. Anlässlich dessen wurde eine Online-Petition ins Leben gerufen, welche Kritik an der Vorgehensweise von Google übt und gleichsam zu Konfliktlösenden Gesprächen auffordert. Die Petition haben innerhalb von etwa zwei Wochen mehr als 850 000 Internet-Nutzer unterschrieben.
Im Juni hat der 21-jährige Informatik-Student Philip Matesanz eine Unterlassungsaufforderung von Google
bekommen, sagt dieser im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Ich habe daraufhin um ein
Telefongespräch gebeten. Aber Google hat die kleine Keule ausgepackt
und angefangen, meine Server zu blockieren. Ich kann jetzt nur noch
sehr eingeschränkt auf YouTube zugreifen."
Als Begründung erklärt Google: "Dienste wie youtube-mp3.org
schaden nicht nur den kreativen Menschen, die YouTube zur
Veröffentlichung und Förderung ihrer Inhalte nutzen, sondern
letztlich auch der gesamten YouTube-Community." Das Video-Portal will
am Streaming-Prinzip festhalten: Hier ist keine Download-Möglichkeit für die Video- und Audiodaten vorgesehen. In den Nutzungsbedingungen zu
YouTube erklären sich die Nutzer damit einverstanden, "nicht über
irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die
Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst" auf die Inhalte
zuzugreifen.
Dienst macht YouTube-Musikvideos zu MP3-Dateien
Matesanz hat seine Webseite youtube-mp3.org schon 2009 gestartet.
Dort kann man die Internet-Adresse zu einem YouTube-Musikvideo
eingeben und erhält dann eine MP3-Datei der Musik. An manchen Tagen
habe es ein paar Millionen Zugriffe auf die Webseite gegeben, sagt
Matesanz. Er schalte auch Werbung auf der Seite, die Einnahmen
hätten aber nie im Vordergrund gestanden. "Die
Entwicklung des Dienstes ist für mich spannender als mein Studium",
sagt der Student der Fachhochschule Hannover. "Eigentlich wollte ich
immer mal bei Google arbeiten. Aber ich bin jetzt sehr enttäuscht,
wie Google mit seinen eigenen Ansprüchen und dem erklärten Vorsatz
umgeht, immer zuerst an die Nutzer zu denken."
Der Student hat Anwälte um ein Gutachten gebeten und sieht sich im
Recht - er verstoße mit seinem Dienst nicht gegen die
Nutzungsbedingungen von YouTube. "Auch werden mit dem Dienst keine
Urheberrechtsverletzungen begangen, weil die Umwandlung von
YouTube-Musik in eine MP3-Datei vom Recht auf Privatkopie gedeckt
ist." Es gebe seines Wissens kein Land, in dem der Vertrieb von
Videorekordern strafbar wäre, sagt Matesanz und fügt hinzu: "Die
Nutzer müssen das Recht haben, so mit den YouTube-Inhalten umgehen zu
können, wie sie es schon von anderen Medien kennen."
Software für das Speichern von YouTube-Videos
Neben mehreren Web-Diensten wie youtube-mp3.org gibt es eine Reihe
von Programmen, die auf dem Computer installiert werden und dann das
Speichern von Musik oder ganzen Filmen ermöglichen. Dabei hat der Nutzer sogar gleich die Möglichkeit, die YouTube-Videos in einem gewünschten Format zu speichern. Erst in dieser
Woche wirbt der Anbieter einer solchen Software in einer
Pressemitteilung damit, dass es nun "ein Leichtes" sei, "sämtliche
Video-Listen auf YouTube in einem Rutsch herunterzuladen".
Eine E-Mail von Google hat auch der Anbieter von music-clips.net,
der Informatiker Michael Proft aus Gelsenkirchen, bekommen. Darin sei
von möglichen rechtlichen Konsequenzen die Rede gewesen. Proft will
sich aber nicht auf einen Kraftakt mit dem Internet-Giganten
einlassen und im Fall einer förmlichen Unterlassungsaufforderung den
Dienst einstellen.
In der Online-Petition "FreedomOnYoutube" wird das Vorgehen von
Google mit der Debatte über das Urheberrecht in Verbindung gebracht.
Der Internet-Konzern habe sich mit dem US-Musikindustrieverband RIAA
zusammengetan, der auch gegen Medien wie das Portal CNET vorgehe,
weil dort Software für das Speichern von YouTube-Inhalten beworben
werde. Nach der breiten Resonanz auf die Petition auch in
Online-Medien der USA teilte ein Google-Sprecher mit,
"dass wir inzwischen Kontakt zu Herrn Matesanz aufgenommen haben und
mit ihm im Gespräch sind".
Das Telefongespräch mit einem Hausjuristen sei ergebnislos
verlaufen, sagt Matesanz. Er hoffe nach wie vor auf eine inhaltliche
Diskussion im Interesse der Nutzer.
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