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Auf Kriegsfuß: Google bedrängt Inhaber von YouTube-Rekordern

17.07.2012
17:44

Inhaber der Dienste erhalten Unterlassungsaufforderung

Von mit Material von dpa
Google geht gegen YouTube-Rekorder vor
Google geht gegen YouTube-Rekorder vor
Google toleriert keine Videorekorder zur Aufnahme von YouTube-Inhalten mehr und geht gegen diese vor. Das Unternehmen hat Inhaber solcher Dienste angeschrieben und appelliert an die Nutzungsbedingungen von YouTube. Demnach würden derartige Dienste zur Aufzeichnung von beispielsweise Musikvideos gegen jene verstoßen. Anlässlich dessen wurde eine Online-Petition ins Leben gerufen, welche Kritik an der Vorgehensweise von Google übt und gleichsam zu Konfliktlösenden Gesprächen auffordert. Die Petition haben innerhalb von etwa zwei Wochen mehr als 850 000 Internet-Nutzer unterschrieben.

Im Juni hat der 21-jährige Informatik-Student Philip Matesanz eine Unterlassungsaufforderung von Google bekommen, sagt dieser im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Ich habe daraufhin um ein Telefongespräch gebeten. Aber Google hat die kleine Keule ausgepackt und angefangen, meine Server zu blockieren. Ich kann jetzt nur noch sehr eingeschränkt auf YouTube zugreifen."

Als Begründung erklärt Google: "Dienste wie youtube-mp3.org schaden nicht nur den kreativen Menschen, die YouTube zur Veröffentlichung und Förderung ihrer Inhalte nutzen, sondern letztlich auch der gesamten YouTube-Community." Das Video-Portal will am Streaming-Prinzip festhalten: Hier ist keine Download-Möglichkeit für die Video- und Audiodaten vorgesehen. In den Nutzungsbedingungen zu YouTube erklären sich die Nutzer damit einverstanden, "nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst" auf die Inhalte zuzugreifen.

Dienst macht YouTube-Musikvideos zu MP3-Dateien

Matesanz hat seine Webseite youtube-mp3.org schon 2009 gestartet. Dort kann man die Internet-Adresse zu einem YouTube-Musikvideo eingeben und erhält dann eine MP3-Datei der Musik. An manchen Tagen habe es ein paar Millionen Zugriffe auf die Webseite gegeben, sagt Matesanz. Er schalte auch Werbung auf der Seite, die Einnahmen hätten aber nie im Vordergrund gestanden. "Die Entwicklung des Dienstes ist für mich spannender als mein Studium", sagt der Student der Fachhochschule Hannover. "Eigentlich wollte ich immer mal bei Google arbeiten. Aber ich bin jetzt sehr enttäuscht, wie Google mit seinen eigenen Ansprüchen und dem erklärten Vorsatz umgeht, immer zuerst an die Nutzer zu denken."

Der Student hat Anwälte um ein Gutachten gebeten und sieht sich im Recht - er verstoße mit seinem Dienst nicht gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube. "Auch werden mit dem Dienst keine Urheberrechtsverletzungen begangen, weil die Umwandlung von YouTube-Musik in eine MP3-Datei vom Recht auf Privatkopie gedeckt ist." Es gebe seines Wissens kein Land, in dem der Vertrieb von Videorekordern strafbar wäre, sagt Matesanz und fügt hinzu: "Die Nutzer müssen das Recht haben, so mit den YouTube-Inhalten umgehen zu können, wie sie es schon von anderen Medien kennen."

Software für das Speichern von YouTube-Videos

Neben mehreren Web-Diensten wie youtube-mp3.org gibt es eine Reihe von Programmen, die auf dem Computer installiert werden und dann das Speichern von Musik oder ganzen Filmen ermöglichen. Dabei hat der Nutzer sogar gleich die Möglichkeit, die YouTube-Videos in einem gewünschten Format zu speichern. Erst in dieser Woche wirbt der Anbieter einer solchen Software in einer Pressemitteilung damit, dass es nun "ein Leichtes" sei, "sämtliche Video-Listen auf YouTube in einem Rutsch herunterzuladen".

Eine E-Mail von Google hat auch der Anbieter von music-clips.net, der Informatiker Michael Proft aus Gelsenkirchen, bekommen. Darin sei von möglichen rechtlichen Konsequenzen die Rede gewesen. Proft will sich aber nicht auf einen Kraftakt mit dem Internet-Giganten einlassen und im Fall einer förmlichen Unterlassungsaufforderung den Dienst einstellen.

In der Online-Petition "FreedomOnYoutube" wird das Vorgehen von Google mit der Debatte über das Urheberrecht in Verbindung gebracht. Der Internet-Konzern habe sich mit dem US-Musikindustrieverband RIAA zusammengetan, der auch gegen Medien wie das Portal CNET vorgehe, weil dort Software für das Speichern von YouTube-Inhalten beworben werde. Nach der breiten Resonanz auf die Petition auch in Online-Medien der USA teilte ein Google-Sprecher mit, "dass wir inzwischen Kontakt zu Herrn Matesanz aufgenommen haben und mit ihm im Gespräch sind".

Das Telefongespräch mit einem Hausjuristen sei ergebnislos verlaufen, sagt Matesanz. Er hoffe nach wie vor auf eine inhaltliche Diskussion im Interesse der Nutzer.

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Betreff Autor Datum
RE: Google, Facebook, Amazon & Ebay ... Christian_W. 20.07.12 21:45
RE: Google, Facebook, Amazon & Ebay ... tosho 20.07.12 19:20
RE: Google, Facebook, Amazon & Ebay ... mediahead 19.07.12 13:12
RE: Google, Facebook, Amazon & Ebay ... Christian_W. 18.07.12 13:03
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre