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Google Street View: Viele wollen widersprechen

16.08.2010
16:28

43 Prozent haben kein Problem mit der Abbildung ihres Hauses

Im Rahmen unserer Berichterstattung über den Geo-Dienst Google Street View und die Sorgen betroffener Bürger haben wir eine Umfrage gestartet, um zu erfahren wie unsere Leser über die Darstellung ihrer Wohnung bei Google Street View denken.

Heute bis 14:45 Uhr haben wir 1 583 Stimmen gezählt - an dieser Stelle bedanken wir uns bei allen Lesern, die ihre Stimme abgegeben haben. Dabei zeigte sich, dass es hier keine eindeutigen Mehrheiten pro oder contra Google Street View gibt: 675 (43 Prozent) der Abstimmungsteilnehmer haben kein Problem mit der Darstellung ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses bei Googles Kartendienst. Fast genauso viele (656 Stimmen bzw. 41 Prozent) wollen dagegen Widerspruch gegen die Darstellung ihres Wohnortes einlegen. Weitere 127 (8 Prozent) haben bereits widersprochen, fast genauso viele (125 Teilnehmer) sind sich noch nicht sicher, ob sie widersprechen werden oder nicht. Die spannende Frage bleibt natürlich, wie viele von denen, die noch darüber nachdenken, dann auch tatsächlich einen Widerspruch an Google abschicken. Standort Google Hamburg in Google Maps
Standort Google Hamburg in Google Maps

Mehrere Möglichkeiten des Widerspruchs

Wie bereits beschrieben gibt es mehrere Möglichkeiten, eine "Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen" zu beantragen. Der Einspruch ist per Brief oder E-Mail sowie mit einem Online-Formular möglich. Nach Einführung des Dienstes kann man sich ebenfalls noch gegen die Veröffentlichung wenden. Der Widerspruch mit einem formlosen Brief wird an folgende Adresse gerichtet: "Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg".

Einen Musterbrief gibt es unter anderem auf der Internetseite des Verbraucherministeriums. In dem Schreiben sollte man genaue Angaben machen, inwieweit man als Mieter oder Eigentümer von der Darstellung eines bestimmten Gebäudes in Google Street View betroffen ist. Briefe müssen laut Google bis zum 21. September abgeschickt werden, damit der Widerspruch vor Einführung des Dienstes berücksichtigt werden kann. Allerdings sind Widersprüche auch nach Ablauf dieser Frist möglich. Auch Google selbst informiert auf seiner Street-View-Seite über Widerspruchsmöglichkeiten - diese sind allerdings erst relevant, wenn die entsprechenden Bilder online sind. Das für Anfang der Woche versprochene Online-Formular ist bis zum Redaktionsschluss dieser Meldung noch nicht zu finden gewesen.

Einige Initiativen, etwa die Fraktion B 90/Die Grünen in München, verlangen auch die Erstellung von "Rosa Listen" von öffentlichen Gebäuden bzw. öffentlichen Einrichtungen in privaten Gebäuden, deren Abbildung in Google Street View aus Sicherheitsgründen oder sozialpolitischen Überlegungen widersprochen werden sollte. Die Initiative "Rosa Liste" begründet diesen Antrag mit den besonderen Sicherheits- und Schutzanforderungen für Einrichtungen wie Frauenhäuser, Wohnungslosenunterkünfte oder Einrichtungen der Drogenhilfe. Diese seien häufig Anfeindungen ausgesetzt sind und bedürfen daher besonderer Sicherheitsvorkehrungen. Daher sollten die betroffenen Kommunen der Abbildung solcher Gebäude in Google Street View widersprechen.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre