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Google erläutert Widerspruchsverfahren für Street View

12.08.2010
12:45

Online-Widerspruchsfrist endet am 14. September um 23.59 Uhr

Nach massiver Kritik an der angekündigten Einführung des Internet-Dienstes Street View hat Google sein Widerspruchsverfahren detailliert erläutert. Das Unternehmen betonte am Mittwoch, dass der "Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen" auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden könne.

Das für die nächste Woche angekündigte Online-Formular für einen Widerspruch werde für die 20 zuerst in Street View aufgenommenen Städte "für einen begrenzten Zeitraum bis Mitternacht (23.59 Uhr) am 14. September verfügbar" sein, erklärte Google. Bei einem Widerspruch per Brief ende die Frist mit Poststempel vom 21. September. Melden sich Bürger innerhalb dieser Fristen, will Google die betreffenden Gebäude noch vor Einführung des Dienstes unkenntlich machen. Ein Widerspruch könne aber auch jederzeit nach Veröffentlichung der Aufnahmen gestellt werden.

Kritik aus der Politik

Das Unternehmen reagierte mit der Präzisierung auf zahlreiche kritische Stimmen von Datenschützern und Politikern. Die Frist sei viel zu kurz bemessen und falle zudem in die Urlaubszeit, sagte CDU- Verbraucherpolitikerin Lucia Puttrich. Dies und der Verzicht auf eine Telefon-Hotline ließen "den Verdacht aufkommen, das Unternehmen wolle die Praktikabilität für das Unternehmen im Vordergrund sehen, nicht aber den Schutz jeder Bürgerin und jedes Bürgers".

Der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, äußerte sich ähnlich und sagte: "Was Google plant, geht zu schnell und zu weit." Oppermann kündigte an, er werde persönlich Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses einlegen. Der SPD- Abgeordnete Gerold Reichenbach, für seine Fraktion zuständig beim Thema Datenschutz im Innenausschuss, warf Google vor, "immer noch nicht mit offenen Karten" zu spielen. Die Ankündigung vom Dienstag habe die Bundesregierung offenbar völlig überrascht.

Für die FDP forderte der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Erik Schweickert, Google auf, alle Routen der Kamerafahrten für Street View mit Datum und Uhrzeit im Internet zu veröffentlichen. Es könne dem Verbraucher nicht zugemutet werden, alle Bilder selbst zu überprüfen.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, sagte der dpa: "Es ist das Hauptversäumnis der Politik, dass sie keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Dass muss sich auch die Bundesregierung vorhalten lassen." Es werde viel mit Appellen gearbeitet, die Kernaufgabe der Regierung bleibe aber unerfüllt, bemängelte der Abgeordnete. Street View sei eine interessante Anwendung. Es müsse nur der Datenschutz beachtet werden. Und die Sorgen der Bevölkerung müssten ernst genommen werden.

Formschreiben vom Verbraucherministerium

Drei verschiedene Wege gibt es, um das eigene Haus oder die Wohnung aus Google Street View fernzuhalten. Der Internet-Konzern präzisierte jetzt seine Angaben zum Widerspruchsverfahren. Für den Einspruch vor der im November geplanten Einführung des Dienstes gibt es mehrere Möglichkeiten - per Brief oder E-Mail sowie mit einem ab nächster Woche verfügbaren Online- Formular. Nach Einführung des Dienstes kann man sich ebenfalls noch gegen die Veröffentlichung wenden.

Die erste Möglichkeit ist ein Widerspruch mit einem formlosen Brief an diese Adresse: "Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20 354 Hamburg". Mit diesen Autos führte Google die Kamera-Fahrten durch.
Street-View-Auto
In dem Schreiben sollte man genaue Angaben machen, inwieweit man als Mieter oder Eigentümer von der Darstellung eines bestimmten Gebäudes in Google Street View betroffen ist. Briefe müssen laut Google bis zum 21. September abgeschickt werden, damit der Widerspruch vor Einführung des Dienstes berücksichtigt werden kann.

Das Verbraucherschutzministerium bekräftigte, es werde genau geprüft, ob Google Street View erst nach der Bearbeitung der Beschwerden starte. "Wir werden schauen, wie das jetzt wirklich umgesetzt wird in der Praxis und wie effektiv da gearbeitet wird", sagte eine Sprecherin. Das Ministerium und auch der Deutsche Mieterbund stellten ein Formschreiben für einen schriftlichen Widerspruch bei Google bereit.

Man kann auch eine E-Mail an streetview-deutschland@google.com schicken - der Absender wird dann allerdings auf das Online-Formular verwiesen.

Online-Tools oder direkt über Google Street View

Diesen zweiten Weg eines "Online-Tools" stellt Google in der nächsten Woche bereit. Es wird für die 20 Städte, in denen Street View gestartet wird, bis zum 14. September verfügbar sein. Für weitere Städte und Gemeinden, die künftig hinzukommen sollen, bleibt das Formular bis ins nächste Jahr zur Verfügung.

Der dritte Weg kann auch nach Einführung des Dienstes noch beschritten werden. Hier ruft man in Google Street View - zu erreichen über maps.google.de - das Bild mit dem eigenen Haus oder der Wohnung auf und klickt dort auf den Link "Ein Problem melden".

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre