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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Google Street-View: Start in diesem Jahr23.02.2010
15:03 So können Sie widersprechen, dass Ihr Haus bei Google Street-View erscheint
Während einige Verbraucher auf den Start von Google
Street-View in Deutschland
warten,
haben Politiker, Verbraucherschützer und Datenschützer ihre Vorbehalte gegen den
Dienst, der es ermöglichen soll, per Mausklick durch die Straßen Deutschlands
zu wandern und sich die Umgebung realitätsgetreu anzusehen. Google begegenet
diesen Bedenken auf unterschliedliche Art.
Google selbst bietet auf seiner Website beispielsweise eine Möglichkeit, bestimmte Bilder zu melden. Wer zum Beispiel nicht möchte, dass eine Außenaufnahme seines Hauses im Internet zu sehen ist, kann dies mit einem von Google bereitgestellten Online-Formular kundtun. Google prüft nach eigenen Angaben jeden Fall so schnell wie möglich. Gesichter zufällig fotografierter Personen und Kfz-Kennzeichen werden grundsätzlich unkenntlich gemacht. Dies geschieht dem Suchmaschinenbetreiber zufolge mit Hilfe einer Software. Start von Street View für 2010 geplant
Das von manchen Datenschützern und Verbrauchern kritisch beäugte Street-View ist Bestandteil des Online-Karten-Dienstes Google Maps. Es bietet dem Anwender als Orientierungshilfe Fotoansichten von Straßen und Gebäuden. Es handelt sich jedoch nicht um Live-Aufnahmen: Zwischen den Aufnahmen und der Veröffentlichung können Monate vergehen. Auch die Aktualisierung werde langwieriger werden, als Nutzer es beispielsweise von Google Earth kennen. Keuchel sprach von einem immensen personellen Aufwand, den man benötige, um die Karten anzubieten und Street-View haben nicht den Anspruch auf Aktualität. Allerdings ist auch nicht zu erwarten, dass die heute schon im Ausland sichtbaren Bilder auf alle Zeit in dieser Form online bleiben. Widerspruch per Musterbrief möglichWer sich durch die Fotos in seiner Privatsphäre verletzt sieht, sollte bei Google Widerspruch einlegen, empfiehlt das Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) in Berlin. Das Ministerium stellt auf seiner Website dafür außerdem ein Musterschreiben zur Verfügung. Einen Rechtsanspruch auf das Löschen von Aufnahmen haben Verbraucher nicht. Das gelte zumindest, wenn Personen zufällig, sozusagen als Beiwerk auf das Foto gelangen, erklärt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff aus Berlin. Sie ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein. Google müsse nach Auffassung der Juristin nicht einmal die Gesichter der fotografierten Personen unkenntlich machen. Für das Fotografieren von Gebäuden gilt: Wird das Bild von öffentlichem Grund aus gemacht, sei dagegen juristisch gesehen nichts einzuwenden, so Astrid Auer-Reinsdorff. Wer sich jedoch zum Fotografieren auf das Grundstück selbst begibt, handele widerrechtlich. Keuchel sagte dazu, dass Hauseigentümer mittels eines Tools ihr Haus selbst identifizieren könnten und dieses Haus dann bei Street View nicht angezeigt werde. Weitere Artikel zum Datenschutz im Internet
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| Die Erfahrung zeigt: | hbrkn | 31.08.11 19:05 | |||||||
| RE: Wir können ohne Street View leben | 123fred | 11.05.11 18:44 | |||||||
| Wir können ohne Street View leben | bastian | 11.05.11 18:36 | |||||||
| RE: Einwurf | 123fred | 12.04.11 08:36 | |||||||
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