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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Sachsen-Anhalt: Widerrufs-Formular gegen Google-Aufnahmen12.06.2009
12:55 Widerruf soll die Privatsphäre bei Google Street View schützen
Die "Kamerafahrten" des Internetdienstes Google Street View sind seit geraumer Zeit
datenschutzrechtlich heftig umstrittenen, wie im gesamten Bundesgebiet auch in Sachsen-Anhalt. Google nimmt
dabei Straßenpanoramen auf - das Bild des eigenen Grundstücks, das man
möglicherweise nicht preisgeben wollte, könne dann auf der Internetseite
weltweit gesehen werden, teilte das Landesverwaltungsamt in Halle mit.
Auch sei nicht auszuschließen, dass Menschen in kompromittierenden Situationen
aufgenommen werden. Jeder, der sein Grundstück und sich nicht in
Google Street View sehen möchte, könne der Veröffentlichung allerdings widersprechen.
Um die Bürger bei diesem Ansinnen zu unterstützen, stellt die Behörde seit heute
im Internet unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
ein passendes Formular zur Verfügung.
Wie das Landesverwaltungsamt gegenüber teltarif mitteilte, hat ein entsprechender Widerspruch eine hohe Relevanz: Verstoße Google gegen diesen, könnte das Unternehmen ordnungsrechlich belangt werden. Sollten zum Beispiel sogar Straftaten in Folge der veröffentlichten Bilder begangen werden (was natürlich schwer nachzuweisen wäre), sei Google unter Umständen auch schadensersatzpflichtig. Für das Datenmaterial von Google Street View fahren Autos im Auftrag des Internet-Konzerns mit Rundum-Kameras durch die Stadt, um die Straßenzüge zu erfassen und anschließend ins Netz zu stellen. Solche Einsätze gebe es in Sachsen-Anhalt nun auch in Halle, Magdeburg und Dessau, berichtete das Landesverwaltungsamt. Anderswo in Deutschland waren die Kameras schon 2008 gesichtet worden. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar will mit rechtlichen Schritten gegen die Kamerafahrten vorgehen. Er ist bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig. Kritikpunkt ist, dass personenbezogene Daten wie Wohnverhältnisse ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden. Ralf Trautmann mit Material von dpa
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