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Street View: Hessen und Saarland stellen weitere Forderungen

07.05.2010
13:13

Verboten werden soll der Google-Dienst allerdings nicht


Hamburg und das Saarland wollen die Rechte von Bürgern gegenüber dem Internetdienst Google Street View stärken. Dafür soll das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert werden.

"Das zentrale Ziel und der zentrale Leitgedanke des Gesetzentwurfes ist es, die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) heute im Bundesrat. Jeder solle selbst entscheiden können, ob er mit seinen personenbezogenen Daten an Diensten wie Google Street View teilnehmen wolle. Steffen betonte jedoch auch, dass es nicht darum gehe, das Angebot zu verbieten. Auch handle es sich bei der Änderung des Datenschutzgesetzes nicht um eine "Lex Google".

Für das Projekt Street View lässt das US-Unternehmen Google auch in Deutschland Straßen und Häuser fotografieren und Street-View-Fahrzeug
Google-Street-View-Fahrzeug auf der CeBIT
erfasst zugleich private WLAN-Basisstationen der Computer-Nutzer. Bürger können jedoch gegen eine Veröffentlichung der Daten Widerspruch einlegen.

Vergangene Woche verständigte sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) mit Google darauf, dass das Unternehmen den Dienst in Deutschland erst veröffentlichen werde, wenn alle Widersprüche von Bürgern eingearbeitet seien. Zudem könnten Städte und Gemeinden künftig Sammelwidersprüche gegen die Veröffentlichung von Bildern von Häusern und Straßen einlegen.

Länder stellen weitere Forderungen

Steffen kritisierte, es handele sich um eine bloße Bestätigung einer bereits bestehenden Selbstverpflichtung. Die antragstellenden Länder haben daher weitergehende Forderungen: So sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor die Bilder ins Internet gestellt werden. Darüber hinaus sollen die Filmaufnahmen öffentlich angekündigt werden und abgebildete Personen die Löschung verlangen dürfen, auch wenn ihr Gesicht gepixelt ist. Hauseigentümer und Mieter sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes erhalten. Bei Verstößen sieht der Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro vor.

BITKOM: "Politischer Aktionismus"

Das Vorhaben stößt beim Branchenverband BITKOM auf scharfe Kritik. "Der Entwurf ist vor allem eines: politischer Aktionismus", sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Das Vorhaben richte sich auch gegen Anbieter von Navigationsdaten für Autos, Satellitenbildern oder Luftaufnahmen. Der Gesetzentwurf sei unnötig. Schon heute mache Google Street View Gesichter und Nummernschilder unkenntlich. Jeder könne auch der Abbildung seines Wohnhauses widersprechen, so Scheer.

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ddp / dpa /
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Hat Bitkom mal Recht mirdochegal 08.05.10 14:38
RE: was ein müll... Real Emu 02.05.10 01:44
Street View unkenntlich machen Telly 30.04.10 17:03
RE: was ein müll... niveaulos 08.02.10 08:49
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre