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Google-Chef Schindler: Wir achten die Privatsphäre der Menschen

20.08.2010
15:18

Für Deutschland habe man Zugeständnisse gemacht

Google-Europachef Philipp Schindler hat die massive Kritik am Straßenfotodienst Street View zurückgewiesen und betont, dass der Datenschutz beachtet wird. Der Bild-Zeitung (heutige Ausgabe) sagte Schindler: "Wir achten die Privatsphäre der Menschen sehr. Etwas Öffentlicheres als Häuserfassaden gibt es jedoch nicht. Zudem bieten wir in Deutschland Regeln für Street View an, die es in anderen Ländern gar nicht gibt." Nur in Deutschland gebe es die Widerspruchsmöglichkeit vor dem Start.

Spezielle Regelungen für Deutschland

Philipp Schindler
Google-Europachef
Philipp Schindler
Schindler betonte, dass Google bereits seit langem Gespräche mit Datenschützern führe: "Wir haben uns mit den Datenschützern bereits 2009 auf Maßnahmen geeinigt, um auf die Bedürfnisse der Deutschen wegen Street View besonders einzugehen. Das gibt es nur für Deutschland."

Zur Kritik eines möglichen Missbrauchs der Straßenbilder sagte Schindler: "Es gibt in keinem der 23 Länder mit Street View ein Anstieg der Kriminalitätsrate oder Ähnliches. Wir zeigen nur die Dinge, die jeder beim Spazieren durch eine Straße sehen kann." Kamerafahrzeug
Kamerafahrzeug von Google Street View
Der Google-Europachef erklärte, kein Mensch müsse sich vor Street View fürchten. "In vielen anderen Ländern gibt es keine derartigen Bedenken, manche Länder sind sogar stolz darauf, hier abgebildet zu werden. Street View gibt es bereits in 23 Ländern weltweit und die Nutzer sind durchweg begeistert. Übrigens nutzen Hunderttausende Deutsche Street View, um sich Städte im Ausland anzusehen", so Schindler.

Die Verlängerung der Widerspruchfrist begründet der Google-Manager als Reaktion auf die Kritik der Kunden: "Wir nehmen die Sorgen extrem ernst. Deshalb haben wir jetzt die Widerspruchsfrist für Anwohner und Mieter um vier Wochen bis zum 15. Oktober verdoppelt."

Blindenverband kritisiert Widerspruchsverfahren

Die Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computerbenutzer (ISCB) hat unterdessen das Google-Online-Tool zum Widerspruch gegen Street View kritisiert. Blinde könnten diese Variante nicht nutzen, da das Gebäude per roter Markierung gekennzeichnet werden muss. Eine passende Lösung für Sehbehinderte sei daher umgehend notwendig, so der ISCB.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre