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Missbrauch: EU prüft auch deutsche Beschwerden gegen Google

17.12.2010
17:38

EU-Kommission untersucht unter anderem Vorwürfe deutscher Verlegerverbände

EU-Kommission in Brüssel
Hier werden die Vorwürfe gegen Google geprüft: Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel
Im Verfahren der EU-Kommission gegen Google wegen des möglichen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche hat das Bundeskartellamt die dort eingereichten Beschwerden an die Brüsseler Behörde weitergereicht. Damit befasst sich die EU-Kommission ab sofort auch mit den Vorwürfen der deutschen Verlegerverbände VDZ und BDZV sowie des Berliner Unternehmens Euro-Cities.

Auch deutsche Beschwerden gegen Google werden geprüft

Der Grund dafür sei neben dem Ziel des Informationsaustauschs auch eine bessere Organisation des Kartellverfahrens, so ein Sprecher des Bundeskartellamts am Freitag. Die Wirtschaftswoche hatte - ebenfalls heute - berichtet, dass die EU-Kommission ihre Ermittlungen gegen Google durch die Aufnahme der deutschen Verleger-Beschwerden ausweiten werde. Das Bundeskartellamt wies diese Darstellung jedoch als "übertrieben" zurück. Das Missbrauchsverfahren gegen Google war ursprünglich durch das mittlerweile zu Microsoft gehörende Verbraucherportal Ciao und andere Konkurrenten wie die britische Preisvergleichswebsite Foundem oder die französische Justizsuchmaschine Ejustice angestoßen worden.

Google selbst hatte die Vorwürfe schon damals zurückgewiesen. "Wir sind überzeugt, dass unser Geschäft im Interesse unserer Nutzer und Partner abläuft und sich im Rahmen des europäischen Rechts bewegt", schrieb die bei Google für Kartellrecht zuständige Juristin Julia Holtz in einem Blog des Internet-Konzerns.

Vorwurf: Google bevorzugte eigene Dienste

Die EU-Kommission prüft derzeit, ob Google bei der Online-Suche Ergebnisse manipuliert hat, um eigene Dienste wie Google Maps und Google News bei den Treffern an vorderster Stelle zu platzieren. Die Brüsseler Behörde hat daher ein Missbrauchsverfahren eingeleitet gegen den US-Konzern eingeleitet. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht dem Konzern ein hohes Bußgeld.

Ungerechtfertigte Bereicherung?

Zudem kritisieren die Verleger Googles Umgang mit dem Urheberrecht. Viele Verlage sind der Rechtsauffassung, dass Google von den Inhalten ihrer Publikationen profitiere, ohne aber die Urheber selbst angemessen am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen, der mit den Werbe- Einblendungen im Umfeld der Suchergebnisse erzielt werde.

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Betreff Autor Datum
RE: Qualität vs. Quantität Kai Petzke 23.04.12 11:18
RE: Qualität vs. Quantität Telly 21.04.12 11:42
RE: Qualität vs. Quantität mirdochegal 31.03.11 15:07
RE: Qualität vs. Quantität Telly 23.08.10 12:55
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre