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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 21.05.2013 |
Google schaltet "Hangouts On Air" in Deutschland frei15.08.2012
18:15 Gefahr: Privates Video-Angebot im Netz könnte Rundfunk sein
Von Alexander Kuch mit Material von dpa
![]() Google schaltet Hangouts On Air in Deutschland frei Google hat die Live-Übertragungen seiner Hangout-Videochats auch in Deutschland freigeschaltet. Damit können Nutzer des Online-Netzwerks Google+ ihre Videogespräche für alle zugänglich machen. Vorgestellt wurden die "Hangouts On Air" in den USA bereits im September 2011, nach Deutschland kommen sie erst jetzt. Hangouts On Air werden übrigens automatisch als YouTube-Video aufgezeichnet und in den YouTube-Kanal des jeweiligen Nutzers hochgeladen. Während einer Übertragung kann der Hangout-"Veranstalter" sehen, wie viele Leute gerade live zuschauen. Hierzulande gab es eine Diskussion darüber, ob der Dienst nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag als Rundfunk einzustufen sei. Google betonte heute, Hangouts fielen unter von Nutzern erstellte Inhalte. "Die Google+-Nutzer entscheiden ja selbst, ob und wann sie ihre Hangouts on Air starten und was sie dort zeigen wollen. Das bedeutet, dass auch nur die Nutzer selbst für diese Inhalte verantwortlich sind", erklärte ein Sprecher. Zugleich könne der Konzern nicht beurteilen, ob einzelne Hangouts on Air Rundfunk seien. Daher verweise Google die Nutzer auf eine im vergangenen Oktober veröffentlichte Checkliste der Landesmedienanstalten mit Informationen dazu, unter welchen Umständen Video-Angebote im Internet als Rundfunk einzuordnen sein könnten. Wann ist ein Video-Angebote im Internet als Rundfunk einzuordnen?Zu den Kriterien dort gehört, ob eine Übertragung 500 potenzielle Nutzer erreichen kann und journalistisch-redaktionell gestaltet ist. Das Verbreiten von Bildern ohne jede weitere Bearbeitung (z. B. bei einer Live-Cam) sei beispielsweise keine journalistisch-redaktionelle Gestaltung. Auch das Erstellen und Einhalten eines Sendeplanes kann als "Rundfunktätigkeit" eingestuft werden. Im Übrigen kommt es darauf an, wie man das Wort "Live-Übertragung" definiert. Live bedeutet nach dem Rundfunkstaatsvertrag, dass das Angebot nur zeitgleich mit seiner Ausstrahlung empfangen werden kann. Die Nutzer können nicht selbst bestimmen, wann das Angebot startet oder endet. Als Faustregel gilt: Angebote auf Abruf (Video On Demand) sind Telemedien, also nicht Rundfunk. Ein kurzes Einführungsvideo zu Google Hangouts On Air
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| Reformbedarf | getodavid | 16.08.12 08:09 | |||||||
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