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Möglicher Missbrauch: EU leitet Verfahren gegen Google ein

30.11.2010
12:56

Google hat möglicherweise seine Marktmacht ausgenutzt - Bußgeld droht


Die Europäische Kommission hat ein Missbrauchsverfahren gegen den Internet-Konzern Google eingeleitet. Die EU-Wettbewerbshüter wollen untersuchen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung bei der Online-Suche missbraucht hat.

Wie die Brüsseler Behörde mitteilt, liegen der EU-Kommission mehrere Beschwerden von Google-Konkurrenten vor, die sich benachteiligt fühlen. Aktuell könnten Google zwar keine Verstöße gegen dass europäische Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden, der Fall habe bei der EU-Kommission nun aber Vorrang.

Bei der Web-Suche bietet die Suchmaschine von Google zwei verschiedene Ergebis-Arten an: Einerseits handelt es sich um unbezahlte Suchergebnisse, andererseits um Werbung von Drittanbietern, die entweder im oberen oder rechten Teil der Website angezeigt werden.

Vorwurf: Bevorzugte Darstellung eigener Suchdienste

Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel
Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel
Die EU-Kommission will den Angaben zufolge nun untersuchen, ob Google seine marktbeherrschende Stellung bei der Online-Suche missbraucht haben könnte, indem man unbezahlte Suchergebnisse von konkurrierenden Diensten in der Ergebnis-Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen Suchdienste damit einen bevorzugten Rang eingeräumt hat.

Die Untersuchung, so die EU-Kommission, werde sich zudem auf Anschuldigungen konzentrieren, nach denen Google Werbepartnern möglicherweise sogenannte "Ausschließlichkeits­verpflichtungen" auferlegt und sie dadurch daran gehindert habe, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten.

Unfaire Praktiken seitens Google?

Bereits im Februar hatte die Behörde eine Untersuchung zu "unfairen Praktiken" gegenüber Wettbewerbern von Google eingeleitet. Damals hatten sich nach Angaben aus Kommissionskreisen die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao. Google hatte die Vorwürfe damals zurückgewiesen. "Wir sind überzeugt, dass unser Geschäft im Interesse unserer Nutzer und Partner abläuft und sich im Rahmen des europäischen Rechts bewegt", schrieb die bei Google für Kartellrecht zuständige Juristin Julia Holtz in einem Blog des Internet-Konzerns.

Im Ernstfall droht ein hohes Bußgeld

Sollte die Kommission zu der Erkenntnis gelangen, dass Google tatsächlich einen oder mehrere Verstöße begangen hat, droht dem US-Konzern ein hohes Bußgeld. Nach dem EU-Wettbewerbsrecht dürfen Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ihre Position nicht zum Schaden von Konsumenten und Mitbewerbern ausnutzen. In der Vergangenheit war die EU-Kommission auch gegen den Software-Riesen Microsoft vorgegangen und hatte ein Bußgeld in Rekordhöhe gegen den Konzern verhängt.

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mit Material von dpa und ddp
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Qualität vs. Quantität Kai Petzke 23.04.12 11:18
RE: Qualität vs. Quantität Telly 21.04.12 11:42
RE: Qualität vs. Quantität mirdochegal 31.03.11 15:07
RE: Qualität vs. Quantität Telly 23.08.10 12:55
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