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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Möglicher Missbrauch: EU leitet Verfahren gegen Google ein30.11.2010
12:56 Google hat möglicherweise seine Marktmacht ausgenutzt - Bußgeld droht
Die Europäische Kommission hat ein
Missbrauchsverfahren gegen den Internet-Konzern Google eingeleitet. Die
EU-Wettbewerbshüter wollen untersuchen, ob Google seine
marktbeherrschende Stellung bei der Online-Suche missbraucht hat.
Wie die Brüsseler Behörde mitteilt, liegen der EU-Kommission mehrere Beschwerden von Google-Konkurrenten vor, die sich benachteiligt fühlen. Aktuell könnten Google zwar keine Verstöße gegen dass europäische Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden, der Fall habe bei der EU-Kommission nun aber Vorrang. Bei der Web-Suche bietet die Suchmaschine von Google zwei verschiedene Ergebis-Arten an: Einerseits handelt es sich um unbezahlte Suchergebnisse, andererseits um Werbung von Drittanbietern, die entweder im oberen oder rechten Teil der Website angezeigt werden. Vorwurf: Bevorzugte Darstellung eigener Suchdienste
Die Untersuchung, so die EU-Kommission, werde sich zudem auf Anschuldigungen konzentrieren, nach denen Google Werbepartnern möglicherweise sogenannte "Ausschließlichkeitsverpflichtungen" auferlegt und sie dadurch daran gehindert habe, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Unfaire Praktiken seitens Google?Bereits im Februar hatte die Behörde eine Untersuchung zu "unfairen Praktiken" gegenüber Wettbewerbern von Google eingeleitet. Damals hatten sich nach Angaben aus Kommissionskreisen die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao. Google hatte die Vorwürfe damals zurückgewiesen. "Wir sind überzeugt, dass unser Geschäft im Interesse unserer Nutzer und Partner abläuft und sich im Rahmen des europäischen Rechts bewegt", schrieb die bei Google für Kartellrecht zuständige Juristin Julia Holtz in einem Blog des Internet-Konzerns. Im Ernstfall droht ein hohes BußgeldSollte die Kommission zu der Erkenntnis gelangen, dass Google tatsächlich einen oder mehrere Verstöße begangen hat, droht dem US-Konzern ein hohes Bußgeld. Nach dem EU-Wettbewerbsrecht dürfen Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ihre Position nicht zum Schaden von Konsumenten und Mitbewerbern ausnutzen. In der Vergangenheit war die EU-Kommission auch gegen den Software-Riesen Microsoft vorgegangen und hatte ein Bußgeld in Rekordhöhe gegen den Konzern verhängt. Weitere Artikel zum Thema "Suchmaschinen"
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: Qualität vs. Quantität | Kai Petzke | 23.04.12 11:18 | |||||||
| RE: Qualität vs. Quantität | Telly | 21.04.12 11:42 | |||||||
| RE: Qualität vs. Quantität | mirdochegal | 31.03.11 15:07 | |||||||
| RE: Qualität vs. Quantität | Telly | 23.08.10 12:55 | |||||||
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