teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 28.05.2012 


Google-Bildersuche verletzt Urheberrechte nicht

29.04.2010
11:47

Niederlage für Künstlerin

Der Internetdienst Google verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe entscheiden. (Az.: I ZR 69/08 - Urteil vom 29. April 2010). Damit blieb die Klage einer Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos.

Die Künstlerin hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder als sogenannte Thumbnails gezeigt werden. Mit Verweis auf ihre Urheberrechte verlangte die Frau eine Unterlassung. Dafür sahen die BGH-Richter jedoch keine Grundlage. Nach ihrer Ansicht hat die Malerin letztlich selbst eine Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben - weil sie eine eigene Internetseite betreibt. Dort sind auch die Werke der Frau zu sehen.

Sie habe den Zugriff der Suchmaschinen auf ihr eigenes Portal ermöglicht, so die Karlsruher Richter. Schließlich hätte sie auch die technische Möglichkeit gehabt, dies zu verhindern. Unter diesen Voraussetzungen konnte Google laut Urteil von der Einwilligung der Künstlerin ausgehen - auch ohne eine "rechtsgeschäftliche Erklärung".

Das Gericht ging aber noch weiter: Suchdienste können auch dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Bilder auf ihrer Trefferliste zeigen, die nicht der Urheber selbst ins Netz gestellt hat. "Jemanden wie Google trifft auch dort zunächst keine Haftung", erklärte Richter Bornkamm. Diese käme erst dann in Betracht, wenn der Betreiber der Suchmaschine wisse, dass bei seinen gespeicherten Informationen eine Verletzung der Urheberrechte vorliegt.

Mit dieser Auffassung orientiere sich der BGH an der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce), so die Richter. Damit ist die bei Google übliche Praxis von entsprechenden EU-Richtlinien gedeckt.

Weitere Artikel zum Thema "Suchmaschinen" RSS

 
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

140€ Ersparnis beim Kauf eines DSL-Komplettpakets!Hier klicken!
Surf&Fon-Flat 18. Schnell, einfach & günstig.Click Here

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Neue Nutzer... Telly 12.11.09 16:03
RE: Aufregung telefonlaie 29.10.09 15:40
RE: Aufregung mattes007 29.10.09 10:54
RE: Aufregung Uwe11111 28.10.09 12:32
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

Weitere News vom 29.04.2010:

-  Acer Aspire One 532h bei Amazon für 287 Euro
- Office-Anwendungen fürs iPad im Test: Pages, Keynote und mehr
- Microsoft kündigt neuen Windows Live Messenger an
- Nach der Palm-Übernahme: HP setzt auf webOS
- o2-Kundenservice auch per App möglich
- Versatel führt neue DSL-Tarife mit Freiminuten ein
- Handy-Sparte von Motorola nicht rentabel
- Termin für WWDC offiziell: Apple iPhone 4G kommt am 7. Juni
-  Asus Eee PC 1218P: Alu-Netbook in 12 Zoll!
- Mobile Navigation: Handy versus klassisches PND
-  Aufgeschraubt: Innenleben des Acer Aspire One 1825PTZ (Video)
- o2 kündigt Einsteiger-Smartphone HTC Smart für Mitte Mai an
- Google-Bildersuche verletzt Urheberrechte nicht
- Manager der Deutschen Telekom in Polen festgenommen
- discoTEL mit 50 statt 5 Euro Startguthaben
- Viele Webstatistik-Dienste verstoßen gegen Datenschutzgesetz
-  Hybrid-Displays von PixelQi verzögern sich
- Hewlett-Packard übernimmt Palm
- 100 MBit/s per Kabel jetzt auch in Hannover und München
- Gefahren von sozialen Netzwerken
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Werbung

hier klicken!


Click HereClick Here

Wann wollen Sie online gehen?
  
Welche Preisangabe?
 Nur Tarife mit längerer Gültigkeit
Genauer Vergleich

Internet-Anbieter
Die Suchmaske unterstützt mehr als 50 Top-Level-Domains (z.B. .de, .at, ch, .fr, .com, .net, .org und viele mehr).
gewünschter Domainname:

powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 190 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre