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Editorial: Viel Aufregung um ein bisschen App
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| Die Tagesschau auf dem iPhone ist nicht das Ende des freien Journalismus |
03.01.2010 15:33 |
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Um Weihnachten herum haben journalistische Medien, wie auch im
bekannten "Sommerloch", zumeist mit einem Mangel an Inhalten zu
kämpfen. Und so hält sich plötzlich manches Thema tagelang, welches
sonst gleich wieder im allgemeinen Rauschen untergehen würde: Die
"Tagesschau" soll es demnächst als
eigene iPhone- App
geben. Sie gesellt sich damit zu tausenden anderen Apps, die
journalistische Inhalte in der einen oder anderen Weise für die
Nutzung auf dem kleinen Display bündeln.
Zum Aufreger wurde das Thema, weil Springer vor kurzem seine Apps
für Bild und Welt - anders als bisher üblich -
kostenpflichtig gemacht hatte, und nun
gegen die öffentlich-rechtliche Konkurrenz
stänkerte, welche die Tagesschau-App
kostenfrei verteilen will. Was zunächst wie das Statement eines
schlechten Verlierers aussah, fand schnell und unerwartet viele
Fürsprecher, etwa in der
Politik und beim
Steuerzahlerbund. Diese pflichteten Springer
bei, dass es nicht angehe, dass die ARD über die GEZ eingesammelte
Gebühren ausgebe, um über Rundfunk und Fernsehen hinausgehende
Verbreitungskanäle zu erschließen.
App ist ok!

 Tagesschau bald mit iPhone-App Foto: teltarif
Schaut man genauer hin, ist aber kein Grund erkennbar, warum man den
öffentlich-rechtlichen Sendern prinzipiell die Entwicklung einer App
verbieten sollte. Technik entwickelt sich nunmal weiter, und so lange
man den Sendern einen Auftrag zur "Grundversorgung" (und nicht etwa
nur zur "Minimalversorgung") erteilt, dürfen und müssen sie mit der
Zeit gehen. Das war damals bei der Einführung des Farbfernsehens oder
Stereotons so, und ist heute mit HDTV oder Streaming-Inhalten für
mobile Endgeräte nicht anders.
Hinzu kommt, dass eine iPhone-App wahrlich kein Zauberwerk ist.
Viele Apps sind kaum mehr als ein verkappter RSS-Feed; die Bild-App
ist vor allem ein PDF-Reader. So etwas aus vorgefertigen
Software-Bausteinen zusammenzusetzen kostet ein paar
Entwickler-Manntage. Das gilt auch für die zu erwartende
Tagesschau-App, die auf bereits vorhandenen öffentlich-rechtlichen
Inhalten für das mobile Internet aufsetzen dürfte. Im Vergleich
zu dem, was die öffentlich-rechtlichen für eine Sendung
"Wetten, dass" oder für Fußball-Übertragungsrechte ausgeben, sind das absolute
Peanuts. Wegen so einer Entwicklung müssen die Rundfunkgebühren
nicht steigen.
Vertriebsform ist zu prüfen!

Kritisch ist aber ein anderer Punkt: Nach öffentlich-rechtlicher
Gebührenlogik macht die
Möglichkeit, eine Tagesschau-App zu installieren, das
iPhone zum "neuartigen Rundfunkempfänger". Und das unabhängig davon,
ob man die App tatsächlich herunterlädt und nutzt. Sie ist also alles
andere als kostenlos, sondern dank Rundfunkgebühren sogar recht
teuer, und das sogar für Nichtnutzer!
Wir brauchen somit für "neuartige Empfangsgeräte" dringend -
wie von teltarif bereits
wiederholt gefordert - eine Abkehr
vom bisherigen Prinzip, die Inhalte kostenlos auszustrahlen und
dann jeden an die GEZ zahlen zu lassen, der die Inhalte irgendwie
empfangen könnte. Stattdessen sollten nur diejenigen zahlen,
die die Inhalte auch tatsächlich nutzen. So könnte
die GEZ zusammen mit der Gebührenrechnung die Zugangscodes für
die Internet- und mobil-Versionen von ARD, ZDF und Co. versenden.
Ohne Code würde die Tagesschau-App dann nicht mehr zeigen, als
ein Eingabefenster für den Zugangscode und alternativ ein
GEZ-Anmeldeformular zur Sofort-Freischaltung.
Ob der Zuschauer sich dann die Tagesschau zu Hause live auf dem Fernseher,
später per Stream auf dem Laptop oder unterwegs in der Zusammenfassung
auf dem iPhone anschaut, ist seine Entscheidung. Und wenn in einigen
Jahren auch die Videokamera des Nutzers dank UMTS-Modul in der Lage
ist, Streams abzuspielen, dann kann er auch dort die Tagesschau
abrufen, wenn er GEZahlt hat.
Grenzen für den GEZ-Hunger!

Erlauben wir hingegen die uneingeschränkte Erweiterung des
bisherigen Rundfunk-Gebührenmodells auf Online-Netze, dann kommt
der Zeitpunkt, an dem wir Mikrowelle und Kühlschrank anmelden
müssen, weil diese über die allgemeine Hausvernetzung mit dem
Internet verbunden sind. Diese wird zwar vorrangig anderen Zwecken
dienen - etwa der gezielten Steuerung des Stromverbrauchs abhängig vom
Lastzustand der Netze ("smart grid") - aber die öffentlich-rechtlichen
Sender werden einen Weg finden, ihre Inhalte auch auf Küchengeräten
anzuzeigen, wenn ihnen das Gebühren bringt. Keiner
kann diese
ungebremste Ausweitung der Gebührenpflicht wirklich wollen!
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Kai Petzke
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