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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 22.02.2012 |
Editorial: Gewinnspiel-Verbots-Willkür04.04.2010
17:25 Teilnahme per Überweisung verboten, per Telefon legal?
"Was RTL, Sat 1, 9live & Co. können, das kann ich auch!"
So oder so ähnlich dachte ein Immobilieneigentümer aus der Nähe
von München, und stellte kurzerhand sein Haus zur Verlosung.
19 Euro
sollte die Chance auf das Eigenheim kosten, das natürlich das
Vielfache wert ist. Die Medien fanden die Idee pfiffig und
berichteten ausführlich darüber. Und so überwiesen über
18 000 Interessenten die Teilnahmegebühr, einige
sogar mehrfach in der Hoffnung auf höhere Chancen.
Für den Verloser endete die Aktion jedoch im Desaster: Die zuständigen Behörden verboten die Durchführung des Gewinnspiels. Nun wurde er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - wegen illegalen Glücksspiels und Betrugs. Letzteres deswegen, weil bis heute weder die Endrunde erfolgte - das war nach dem behördlichen Verbot aber auch nicht mehr möglich - noch der Einsatz zurückgezahlt wurde. Hätte es der Mann mal genau so gemacht, wie die Fernsehsender: Als Staffel "Deutschlands Traumhaus", zur besten Sendezeit, mit mindestens neun Folgen. Anfangs werden zehn Top-Immobilien vorgestellt - rustikale Villa am Tegernsee, Penthouse über den Dächern von Frankfurt, Maisonette mit Blick zur Alster in Hamburg etc. pp. - und dann muss das Publikum pro Runde einen der Kandidaten per Abstimmung über 0137-Nummer rauswählen. In der letzten Runde gibt es dann den persönlichen Favoriten als Hauptgewinn. Selbstverständlich steigert kräftiges Mitspielen in den Vorrunden die Gewinnchancen für diese Hauptrunde. Was ist Glücksspiel?Es gibt viele gute Gründe, Glücksspiel zu verbieten oder zumindest stark zu reglementieren. Diese liegen insbesondere im Verbraucherschutz, in der Suchtprävention und der Abschöpfung der Spielgewinne (in dem diese z.B. für einen guten Zweck verwendet werden müssen). Ebenso gibt es viele gute Gründe, Glücksspiel freizugeben. Diese liegen in einer liberalen wirtschaftlichen Grundeinstellung und der Erkenntnis, dass man Leuten nicht vorschreiben sollte, welche Träume sie haben oder wofür sie ihr Geld zum Fenster rausschmeißen. Der Staat hat die freie Entscheidung, wie weit er Glücksspiele verbietet, streng reglementiert und/oder freigibt. Doch muss das dann auch nachvollziehbar sein, und das ist es angesichts der immer weiter ausufernden 0137-Gewinnspiele in den Medien nicht mehr. Dass der Einzeleinsatz mit 50 Cent niedrig bleibt, kann angesichts des per Wahlwiederholungstaste leicht vervielfachten Einsatzes und des teilweise ausdrücklichen Aufrufs zu wiederholten Anrufen nicht mehr gelten. So bleibt das flaue Gefühl, dass hier an einer Privatperson ein Exempel statuiert wurde. Weitere Editorials
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