Neues Gesetz schützt besser vor lästigen Werbeanrufen
15.05.2009 11:38
Außerdem bald günstigere 0180-Anrufe vom Handy
Verbraucher werden besser vor lästiger
Telefonwerbung geschützt. Wer gegen das Verbot unerlaubter
Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro
rechnen. Callcenter dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken,
sonst drohen bis zu 10 000 Euro Geldbuße. Nach dem heute vom
Bundesrat endgültig beschlossenen Gesetz können Kunden zudem aus
Verträgen leichter wieder aussteigen. Nicht aufgenommen wurde die
Länder-Forderung, wonach telefonisch geschlossene Verträge
grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten.
Die Verbraucher erhalten jetzt auch bei Zeitungs- und
Zeitschriften-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten ein
Widerrufsrecht. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht
bisher schon, es erlosch aber, wenn die Umsetzung des Vertrags
begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch
gezahlt hat. Kunden können Verträge innerhalb von zwei Wochen
rückgängig machen. Der Anbieter muss den Kunden vor Vertragsabschluss
über das Widerrufsrecht schriftlich informieren. Im Fall von
Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat.
Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet
soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei
Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich
gekündigt werden.
Kosten für 0180-Gespräche vom Handy sinken ab 2010
Die Länderkammer verabschiedete zudem ein Gesetz, wonach
Preisobergrenzen bei Anrufen mit 0180-Nummern vom Handy eingeführt
werden. Sie werden auf 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf
gesenkt, wie der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium, Peter Hintze, erklärte. Die
Höchstpreise müssen künftig für Anrufe auch aus dem Mobilfunknetz
angegeben werden.
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