Neues Gesetz gegen Telefonwerbung & unseriöse Inkassobriefe
29.12.2011 16:14
Besserer Schutz gegen Abzocke am Telefon und im Netz soll 2012 wirksam werden
Besserer Schutz gegen Abzocke
Verbraucher sollen besser gegen Abzocke am Telefon
und im Internet sowie gegen unseriöse Inkassobriefe und Abmahnungen
geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Anfang nächsten Jahres ein
umfangreiches Gesetzespaket vorlegen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte sie, nach wie vor seien die Verbraucher
"ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten
Gesetz einen Riegel vorschieben will".
Wie das Bundesjustizministerium heute bestätigte, geht es
um mehrere Aspekte: Zum einen soll der Missbrauch mit Abmahnungen
erschwert werden. Findige Anwälte haben sich offenbar darauf
spezialisiert, mit geringem Aufwand viel Geld zu verdienen, indem sie
private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen angeblicher
Verletzungen des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts im Internet
abmahnen. Oft handele es sich um Bagatellen, die aber für die
Betroffenen hohe Kosten bedeuten könnten. Das Gesetz soll unter
anderem die finanziellen Anreize für diese Abmahnungen verringern.
Zudem will die Ministerin den "schwarzen Schafen" unter den mehr
als 1 800 Inkassofirmen in Deutschland an den Kragen gehen. Hier gebe
es viele berechtigte Beschwerden von Verbrauchern im Zusammenhang mit
Internetgeschäften und telefonisch geschlossenen Verträgen. Geplant
sind eine strengere Aufsicht und höhere Bußgelder gegen unseriös
arbeitende Inkassofirmen. Für die Verbraucher soll leichter
ersichtlich sein, bis zu welcher Höhe sie ihren Gläubigern die
Gebühren für die Einschaltung einer Inkassofirma erstatten müssen.
Härteres Vorgehen auch gegen unerbetene Telefonwerbung
Auch gegen unerbetene Telefonwerbung soll es weitere Maßnahmen
geben. Eigentlich sind Werbeanrufe ohne Einverständnis des
Verbrauchers seit 2009 gesetzlich verboten. Doch nach Angaben von
Verbraucherschützern gibt es nach wie vor eine Vielzahl von
Beschwerden wegen illegaler Anrufe. Mit dem geplanten Gesetz soll das
maximal mögliche Bußgeld, das gegen solche Firmen verhängt werden
kann, von 50 000 Euro auf 300 000 Euro angehoben werden. Verträge
über die Teilnahme an Gewinnspielen sollen nur noch wirksam sein,
wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.
Die Pläne, die Verbraucher besser gegen Kostenfallen im Internet
zu schützen, sind bereits auf dem Weg zum Gesetz: Internetnutzer
sollen unmissverständlich über die Kosten von Produkten informiert
werden, bevor sie per Mausklick einen Vertrag abschließen
("Button-Lösung"). Die erste Lesung des Gesetzes war im Dezember im
Bundestag - verabschiedet wird es voraussichtlich im kommenden Jahr.
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