Die Informationstechnik des Bundes soll besser vor Angriffen aus dem
Internet geschützt werden. Das heute vom Bundesrat
endgültig gebilligte
Gesetz räumt dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (
BSI) mehr Befugnisse ein und gibt Providern das Recht, Daten
ihrer Nutzer zu erheben. Dies soll aber nur für die Beseitigung von Störungen
und die Abwehr von Hackerangriffen erlaubt sein.
Diese zusätzlichen Befugnisse waren auf Bedenken von Datenschützern und
Internetnutzern gestoßen. Sie befürchten, dass Sicherheit auf Kosten des
Datenschutzes gehen könnte. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist eine
Speicherung zu anderen Zwecken nicht gestattet. Eine unbegrenzte Speicherung
von Daten oder die Erstellung eines Surfprofils ist demnach nicht erlaubt.