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Tipps für den Verkauf von Geschenken im Internet21.12.2012
18:50 Viele Deutsche planen, ihre Weihnachtsgeschenke online zu verkaufen
Von Paulina Gesikowski mit Material von dpa
![]() Tipps für den Verkauf von Geschenken im Internet Die Unzufriedenheit an den vergangenen Weihnachtsfesten scheint groß gewesen zu sein, denn bereits jetzt planen über vier Millionen Deutsche ihre erhaltenen Weihnachtsgeschenke im Internet weiterzuverkaufen oder zu versteigern. Viele Deutsche geben unbeliebte Weihnachtsgeschenke wieder im Geschäft zurück. Gut zwei von fünf Beschenkten (42 Prozent) gehen wieder in den Laden und lassen sich den Preis erstatten oder gutschreiben, wenn sie ein Geschenk bekommen haben, das ihnen nicht gefällt. Das ergab eine Befragung des IT-Branchenverbandes BITKOM basierend auf 1 005 Befragten ab 14 Jahren in Deutschland. Etwa jeder Fünfte (18 Prozent) behält Geschenke, auch wenn sie ihm nicht gefallen. Knapp jeder Siebte (15 Prozent) verschenkt die Waren weiter. Ein kleiner Teil der Befragten (7 Prozent) verkauft oder versteigert die Geschenke im Internet. "Der Verkauf übers Web ist vielen Verbrauchern lieber, als beim Schenkenden nach dem Kassenbon für einen Umtausch zu fragen", sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM Es gibt verschiedene Wege seine Geschenke im Internet zu verhökern. Eine beliebte Art sind Auktionen, aber auch Marktplätze für Kleinanzeigen finden einige Abnehmer. Auch der Verkauf an spezielle Anbieter, die die Waren selbst weiterverkaufen, ist eine Möglichkeit. BITKOM gibt Tipps zum Verkauf von Geschenken im InternetWer den Weg über eine Verkaufs- oder Auktionsplattform wählt, sollte sein Produkt ehrlich bewerben, rät Bitkom. Online-Verkäufer seien verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zum Beispiel sei die Kennzeichnung "wie neu" bei Gebrauchsspuren nicht zulässig und führe leicht zu negativen Bewertungen anderer Nutzer. Verkäufer sollten außerdem selbst Fotos von der Ware machen. Wer einfach die Fotos von der Herstellerseite benutzt, verletze das Urheberrecht. Gleiches gelte für kopierte Werbetexte. Bei unregelmäßigen Verkäufen ist es ratsam, sich als privater Verkäufer auf den unterschiedlichen Verkaufs- und Versteigerungsplattformen anzumelden. Der Vorteil hierbei ist, dass private Verkäufer kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen müssen. Auch die gesetzliche Gewährleistung kann als Privatperson ausgeschlossen werden. Der Hinweis "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft" reicht in diesem Fall aus. Beim Versand der verkauften Geschenke sollte auf einen versicherten Versand gesetzt werden, um bei einem Verlust nicht haften zu müssen. Eine zusätzliche Absicherung kann der Hinweis sein: "Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt." Weitere Meldungen zum Thema Online-Shopping
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