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HanseNet und freenet verweigern Vorratsdatenspeicherung


Gerichtsbeschluss: Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig  15.04.2009
12:11

Die Mobilfunkanbieter mobilcom, debitel, klarmobil und callmobile dürfen vorläufig nicht dazu gezwungen werden, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden anlasslos aufzuzeichnen. Das besagt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Januar (Az. VG 27 A 331.08). In dem heute auf der Internet-Seite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlichten Beschluss bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig. Erst kürzlich war das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu der Ansicht gekommen, dass die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung unverhältnismäßig sei.
     Die Unternehmen Talkline, debitel und klarmobil bieten ihren Kunden dementsprechend an, alle Verbindungsdaten zeitgleich mit dem Rechnungsversand zu löschen. Der Telekommunikationsanbieter HanseNet (Alice) weigert sich ebenfalls, die IP-Adressen seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Das Unternehmen hat gegen eine anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27.01.2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09).

Tipps zur vertraulichen Kommunikation

"Nur nicht gespeicherte Verbindungs-, Standort- und Internetdaten sind sicher vor missbräuchlicher Aufdeckung und Ermittlungsfehlern der Behörden", begrüßt Patrick Breyer vom AK Vorrat den Beschluss. "Dass SPD und Union jetzt auch noch das Internet-Surfverhalten protokollieren lassen wollen, muss auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen." Der Arbeitskreis gibt auf seiner Homepage Tipps zur vertraulichen Kommunikation. So rät er Anbieter von E-Mail-Postfächern zu wählen, die der Pflicht zur Erfassung aller E-Mail-Kontakte trotzen.

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RE: Wischi-Waschi-Urteil! spaghettimon. 02.03.10 18:58
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-III, Erwachsene ab 14 Jahre