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Verbraucherschützer vermelden Urteil gegen Content Service Ltd

28.05.2009
15:50

Minderjährigen darf nicht mit Strafanzeige wegen Betrugs gedroht werden


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jetzt mitgeteilt, einen gerichtlichen Erfolg gegen die Firma Content Service Ltd. errungen zu haben: Diese fungiert laut vzbv unter anderem als Betreiber der Internetseite opendownload.de. Über opendownload.de werde Software wie OpenOffice oder der Firefox-Browser angeboten, die von ihren Produzenten eigentlich kostenlos zur Verfügung gestellt wird und entsprechend auch in zahllosen anderen Internet-Quellen gratis erhältlich ist.

Wenn sich der Nutzer allerdings bei diesem Portal registriert, schließe er ein Zwei-Jahres-Abo ab, für das jährlich Entgelte in Höhe von 96 Euro anfallen. Die Verbraucherzentrale beschreibt den auf der Webseite angebrachten Hinweis auf diese Kosten als "unscheinbar" und "leicht zu übersehen", viele Nutzer seien darauf hereingefallen. Das Landgericht Mannheim habe dem Unternehmen jetzt untersagt, eine "Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten". Das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge dürfe nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden. Zudem darf die Firma "Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben." Hiermit sollten auch nicht-volljährige Betroffene zum Zahlen animiert werden. Laut vzbv befanden die Richter eine "solche Drohung [...] zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche [als] unzulässig" (Az. 2 O 268/08, LG Mannheim vom 12.05.2009). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im Zuge der aktuellen Entscheidung fordert der vzbv erneut ein stärkeres Eingreifen des Gesetzgebers: Auch wenn ein die Verbraucherschützer "einen Prozess nach dem anderen" gewännen, breiteten sich derartige Kostenfallen "im Internet wie eine Seuche" aus. Oftmals würden zum Beispiel einfach neue Seiten oder gar neue Unternehmen angemeldet, die im Zweifel als Briefkastenfirma aus dem Ausland agierten.

 
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