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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 24.05.2012 |
GEMA: Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen YouTube ab27.08.2010
15:54 Eigentliche Streitfrage wird aber im Hauptverfahren noch verhandelt
Der Musikrechte-Verwerter GEMA ist mit einem
Eil-Antrag gegen YouTube gescheitert. Das Hamburger Landgericht lehnte heute den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Videoplattform ab. Die GEMA wollte Google in dem Verfahren untersagen
lassen, 75 Musikstücke auf YouTube der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.
Die Zivilkammer sah die Eilbedürftigkeit des Antrages des Musikrechte-Verwerters GEMA als nicht gegeben an. Das Gericht bezweifelte, dass die GEMA erst kurz vor der Antragstellung erfahren habe, dass die Videos der von ihnen vertretenen Künstler in dem Videodienst abrufbar sind. Mit dem Urteil wurde aber nicht entschieden, ob der GEMA generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. Nur Zeitaufschub für YouTube
Die GEMA forderte Google auf, die "illegal genutzten" Musiktitel beim Videoportal YouTube zu löschen beziehungsweise den Abruf aus Deutschland zu sperren. Seit mehr als einem Jahr streiten der Musikrechte-Verwerter und der Internetkonzern um einen Verwertungsvertrag. Die GEMA fordert eine "angemessene Vergütung" für Videos der von ihr vertretenen Künstler. Wirtschaftlicher Ruin?Google argumentiert, die Forderungen der GEMA seien unrealistisch hoch und würden YouTube wirtschaftlich ruinieren. Andere Verwertungsgesellschaften in Europa forderten nur einen Bruchteil der Vergütungsansprüche der GEMA. Ein vorläufiger Vertrag war Ende März 2009 ausgelaufen. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats beim Oberlandesgericht in Hamburg Berufung eingelegt werden.
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dpa / Marc Kessler
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