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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Geldtransfer-Unternehmen haftet nicht für Internet-Betrug20.04.2010
16:38 Amtsgericht Frankfurt weist Klage zurück
Ein für den Geldtransfer zuständiges
Unternehmen haftet nicht automatisch für Betrügereien beim Internet-Geschäft.
Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute
bekanntgewordenen Urteil entschieden. Das Gericht wies die Klage
eines Verbrauchers zurück (AZ 32 C 3215/09-48).
Der Mann wollte über das Internet ein preiswertes Auto eines angeblich in England wohnenden Mannes kaufen. Der Verkäufer verlangte von ihm, seinen Namen anzugeben und den Kaufpreis von 4 300 Euro bei dem Geldtransfer-Unternehmen zu hinterlegen. Sich selbst hatte er bei dem Unternehmen mit gefälschten Papieren legitimiert. Als der Käufer schließlich in England das Fahrzeug entgegennehmen wollte, war das Geld bereits ausgezahlt worden. Von Verkäufer und Wagen fehlte jede Spur. Deshalb verlangte der betrogene Mann den Kaufpreis vom Transfer-Unternehmen zurück. Laut Urteil hatte das Unternehmen den mit dem Kläger geschlossenen Transfervertrag jedoch ordnungsgemäß erfüllt. Wenn der Verkäufer dem Unternehmen den Namen des Geschäftspartners nennen könne, sei er berechtigt, sich das Geld auszahlen zu lassen. Kaufwillige, die bei Internet-Geschäften solche Transfer-Unternehmen in Anspruch nehmen wollen, dürften daher niemals vorschnell ihren Namen bekanntgeben, meinte das Gericht.
dpa / Kaj-Sören Mossdorf
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