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Geldtransfer-Unternehmen haftet nicht für Internet-Betrug

20.04.2010
16:38

Amtsgericht Frankfurt weist Klage zurück

Ein für den Geldtransfer zuständiges Unternehmen haftet nicht automatisch für Betrügereien beim Internet-Geschäft. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekanntgewordenen Urteil entschieden. Das Gericht wies die Klage eines Verbrauchers zurück (AZ 32 C 3215/09-48).

Der Mann wollte über das Internet ein preiswertes Auto eines angeblich in England wohnenden Mannes kaufen. Der Verkäufer verlangte von ihm, seinen Namen anzugeben und den Kaufpreis von 4 300 Euro bei dem Geldtransfer-Unternehmen zu hinterlegen. Sich selbst hatte er bei dem Unternehmen mit gefälschten Papieren legitimiert. Als der Käufer schließlich in England das Fahrzeug entgegennehmen wollte, war das Geld bereits ausgezahlt worden. Von Verkäufer und Wagen fehlte jede Spur. Deshalb verlangte der betrogene Mann den Kaufpreis vom Transfer-Unternehmen zurück.

Laut Urteil hatte das Unternehmen den mit dem Kläger geschlossenen Transfervertrag jedoch ordnungsgemäß erfüllt. Wenn der Verkäufer dem Unternehmen den Namen des Geschäftspartners nennen könne, sei er berechtigt, sich das Geld auszahlen zu lassen. Kaufwillige, die bei Internet-Geschäften solche Transfer-Unternehmen in Anspruch nehmen wollen, dürften daher niemals vorschnell ihren Namen bekanntgeben, meinte das Gericht.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
PayPal ist besser geworden,aber... wildsurfer 05.09.10 21:28
nicht jammern, sondern mitdenken oskar40 12.08.10 09:58
RE: Online Betrug, selber Schuld, ... rotella 07.08.10 23:03
RE: Online-Betrug ger1294 07.08.10 21:51
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre