teltarif.de MOBIL · DIENSTE
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 20.05.2013 

Friedrich: "Recht auf Vergessen" darf nicht absolut gelten

29.02.2012
18:11

Politiker begrüßt jedoch die Neuregelung des EU-Datenschutzes

Friedrich: Recht auf Vergessen darf jedoch nicht absolut gelten
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
In ihrem Bestreben nach schärferen Datenschutzregeln hat sich EU-Kommissarin Viviane Reding im Januar für das "Recht auf Vergessen" ausgesprochen. Als Teil der Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts sollen Nutzer die Möglichkeit bekommen, eine einmal erteilte Erlaubnis zur Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten zurückzuziehen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich begrüßt die beabsichtigte generelle Neuregelung des EU-Datenschutzes, plädiert jedoch für einen differenzierten Umgang mit ins Internet gestellten persönlichen Informationen. Das besagte "Recht auf Vergessen" könne nicht uneingeschränkt gelten, da sonst die Möglichkeit geschaffen werde, "Geschichte auszulöschen". "Wer sich öffentlich im Netz äußert mit Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann nicht ein 'Recht auf Vergessen' geltend machen," so Friedrich in einem Gastbeitrag für Spiegel Online.

Zur Veranschaulichung führt der Politiker den Vergleich von privaten Äußerungen über digitale Kanäle mit analogen Liebesbriefen an: "Auch nach Erkalten der heißen Liebe gibt es kein Recht, den Brief zurückzuverlangen. So etwas wie Eigentumsrechte an seiner Liebesbekundung hat der Absender nicht." In einem Punkt sich sich Friedrich und Reding allerdings einig: Es gibt Informationen, die vertraulich und persönlich gedacht sind, aber vom Empfänger möglicherweise im Netz veröffentlicht werden. Bei diesen Veröffentlichungen sei der Wunsch nach Tilgung berechtigt.

Eine allgemeine rechtliche Lösung hält Friedrich jedoch für überzogen. Sie könnten "zu Widersprüchen mit bewährten Prinzipien der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit führen oder sich letztlich auch technisch gar nicht umsetzen lassen". Dennoch sieht auch er dringenden Bedarf an einer Reform der bestehenden Datenschutzregeln. Gefragt sei aber "eine Kombination aus Pragmatismus und klarer Ordnung. Die neuen Regelungen müssen daher wohl durchdacht und zukunftsoffen sein".

Reding: "Persönliche Daten gehören der Person"

Anstoß an die laufende Debatte gaben die bereits 1995 formulierten Datenschutzregeln, die noch heute Anwendung finden. Im Zeitalter des digitalen Wandels und der enormen Internet-Präsenz sei dies nicht mehr zeitgemäß. EU-Kommissarin Viviane Reding schlug daher neue Regelungen für Unternehmen, Polizei und andere Behörden vor. Besonders ins Visier nimmt Reding auch Soziale Netzwerke wie Facebook. Geschäftsbedingungen müssten für alle klar verständlich formuliert und die Zustimmung zur Datenverarbeitung ausdrücklich erteilt werden. Zudem sollten Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben Auskunft über gespeicherte Daten zu ihrer Person zu erhalten und diese auf Wunsch löschen zu lassen. "Persönliche Daten gehören der Person", so Reding.

Allerdings räumt die EU-Kommissarin auch ein Auslegungsrecht ein. Das Recht auf Datenschutz müsse in einzelnen Fällen abgewogen werden, mit dem Wunsch der Gesellschaft nach Schutz, sagte Reding. "Kein Recht ist absolut."

Weitere Meldungen zum Thema veröffentlichte Daten im Internet RSS

RSS Empfehlen Drucken

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Was will Friedrich aussagen? mirdochegal 01.03.12 10:54
  

Weitere News vom 29.02.2012:

- Mozilla arbeitet am 50-Euro-Smartphone
- Skoobe: Deutschlands erste E-Book-Flat für 9,99 Euro im Monat
- Apple iPad 3: Diese Features soll das neue Tablet bieten
- Prepaid-Discounter Edeka Mobil ab März mit SMS-Allnet-Flatrate
- Friedrich: "Recht auf Vergessen" darf nicht absolut gelten
- Windows 8: Consumer Preview steht zum Download bereit
- Nokia-CEO Elop: Verkaufszahlenvergleich mit Android "nicht fair"
- Namensstreit um iPad in China noch ohne Endergebnis
- Telekom Entertain: Sat1 HD und ProSieben HD kommen
- Google bringt Android 5.0 voraussichtlich im Herbst
- Drillisch: Ab morgen neue friends4free-Tarife mit 9 Cent pro MB
- Bug oder Feature: iPhone-Apps lesen ungefragt Nutzer-Fotos aus
- Orange bringt Android-Smartphone mit Intel-Atom-Prozessor
- Falsch geankert: Wichtige Seekabel vor Kenias Küste gekappt
- IPv6 Umstellung: Nutzung steigt nur langsam
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Wann wollen Sie online gehen?
  
Welche Preisangabe?
Nur Tarife mit längerer Gültigkeit
Genauer Vergleich
Internet-Anbieter
Die Suchmaske unterstützt mehr als 50 Top-Level-Domains (z.B. .de, .at, ch, .fr, .com, .net, .org und viele mehr).
gewünschter Domainname:


powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2013 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB] · [Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 290 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre