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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Regulierer sieht keine Wettbewerbsnachteile im Mobilfunkmarkt06.07.2011
16:37 Keine Umverteilung von 900-MHz-Frequenzen vor 2017
Die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber verfügen über wettbewerbsfähige
Frequenzausstattungen, um leistungsfähige, breitbandige
funkgestützte Infrastrukturen zu betreiben. Zu diesem Ergebnis
kommt die Bundesnetzagentur in ihrem heute veröffentlichten Konsultationsentwurf zur
Frequenzverteilungsuntersuchung im Bereich 900 MHz.
Da GSM-Lizenzen Ende 2016 auslaufen, will sich der Regulierer aber schon jetzt Gedanken
über die Folgenutzung machen. Durch ein Eckpunktepapier
will die Behörde den künftigen Frequenzbedarfs in den Bereichen
900 MHz und 1800 MHz ermitteln.
Diese Einschätzung betrifft vor allem E-Plus. Das Unternehmen fühlt sich bei der Ausstattung mit Frequenzen benachteiligt, weil die Telekom und Vodafone in den 90er Jahren ohne Kosten zusätzliche Frequenzen bekommen haben. E-Plus fordert hier eine Umverteilung auch auf E-Plus und o2, die die Bundesnetzagentur aber ablehnt. E-Plus will diese Frequenzen auch, weil es plant, neben GSM auch LTE auf diesen Frequenzen laufen zu lassen und so auf einem vergleichsweise günstigen Weg schnelles Internet in ländliche Regionen zu bringen. Früher Konsultationsentwurf soll Planungssicherheit bringenDer Regulierer will den vier Mobilfunkanbietern mit dem Konsultationsentwurf und dem Eckpunktepapier nach eigenen Angaben frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit geben. Das betreffe sowohl die derzeitige Nutzung der Frequenzen als auch die Planungen über das Ende der Lizenzlaufzeiten hinaus. Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der bestehenden Frequenzausstattung schätzt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben nach umfangreicher Prüfung als nicht wahrscheinlich ein. Das geht aus dem Konsultationsentwurf des Regulierers hervor. Wettbewerbsverzerrungen können demnach weder bei einer isolierten Betrachtung des 900-MHz-Bands noch bei einer Betrachtung sämtlicher den Beteiligten für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von Telekommunikationsdiensten zugeteilten Frequenzen festgestellt werden, teilte der Regulierer mit. Keine Umverteilung vor 2016"Die Frequenzausstattungen der Mobilfunknetzbetreiber sind das Ergebnis von offenen, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Darüber hinaus verfügen in Deutschland alle Mobilfunknetzbetreiber über Spektrum im 900-MHz-Bereich", so Kurth. Kosten- und Effizienznachteile eines Netzbetreibers aufgrund der jeweiligen Frequenzausstattung seien nicht feststellbar. Zudem seien sie durch unterschiedliche Biet- und Geschäftsmodelle bei der letzten Auktion ausgeglichen. "Der Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt ist also nicht beeinträchtigt", stellt der BNetzA-Präsident fest und stellte klar: "Die Voraussetzungen für eine Umverteilung der bestehenden Frequenznutzungsrechte - im Wege des Widerrufs und einer Neuzuteilung - vor Ablauf der Laufzeit der GSM-Frequenzzuteilungen sind daher nicht gegeben", sagte Kurth. Hinsichtlich der im Jahr 2016 auslaufenden GSM-Lizenzen will die Bundesnetzagentur ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren einleiten. Damit soll der Bedarf in den genannten Frequenzbereichen ermittelt werden. Mit dieser Abfrage soll geklärt werden, ob ein möglicher Bedarfsüberhang existiert und ob mit einer die verfügbaren Frequenzen übersteigenden Zahl von Anträgen auf Frequenzzuteilung zu rechnen ist. Die aus dieser Abfrage resultierenden Entscheidungen seien von großer Bedeutung für den Markt. Weitere Meldungen zum Thema Frequenzen
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: Eine "Ideale" Lösung (OT) | Telly | 26.05.12 15:34 | |||||||
| RE: Eine "Ideale" Lösung.... (OT) | ippel | 26.05.12 15:20 | |||||||
| Sorry | helmut-wk | 26.05.12 13:47 | |||||||
| RE: Eine "Ideale" Lösung (OT) | Telly | 26.05.12 13:28 | |||||||
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