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O2 (Zwangs)Vertrag

16.12.2008 19:39

Ungewollter Vertrag aufgrund eines Missverständnisses

teltarif.de Leser pferdewurst2go schreibt:

Hallo,

ich habe kürzlich bei O2 einen online-Vertrag abgeschlossen. Als Lieferadresse hatte ich die Adresse meiner Eltern genommen, weil ich da normalerweise oft bin und fast alle meine Pakete zustellen lasse. Weil das Paket mit der Simkarte aber persönlich entgegengenommen werden muss(ich hatte nicht daran gedacht) und ich zu der Zeit ein Praktikum in einer anderen Stadt absolviert habe, ist das Paket mehrfach erfolglos zugestellt worden und nach dem dritten erfolglosen Versuch hieß es vom Logistiker, dass das Paket wieder an den Absender(O2)zurückgeschickt werde. Daraufhin habe ich bei O2 angerufen und veranlasst, dass mir das Paket an meinen Arbeitsplatz zugeschickt wird.

Ein Paket ist dann auch bei mir am Arbeitsplatz angekommen und ich habe die Simkarte auf der O2-Seite aktiviert.

Als ich dann eine Woche später wieder bei meinen Eltern war, ist erneut ein Paket von O2 angekommen, mit einer zweiten Simkarte. Ich dachte mir nichts dabei und war der Überzeugung, dass ohne Aktivierung die Simkarte eh nicht zu gebrauchen wäre. So habe ich das Paket auch leider vergessen zurückzuschicken.

Diesen Monat ist dann auf meinem Kontoauszug erstmals die Abrechnung für diesen ungewollten zweiten Vertrag aufgetaucht. Daraufhin habe ich o2 eine Email geschrieben und auf die Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses verwiesen, da ich diesen zweiten Vertrag nicht wollte und dass es sich dabei um ein Missverständnis handelt. O2 sagt aber, dass der Vertrag nicht storniert werden kann, es sei denn ich hätte einen Post-Beleg darüber, dass das Paket wieder an o2 zurückgeschickt worden ist.

Kann ich diesen Vertrag anfechten, bzw. ist dieser als von anfang an als nichtig zu betrachten? Ich kann mir lediglich zuschulden kommen lassen, das zweite zugestellte Paket nicht wieder zurückgeschickt zu haben.

vielen dank und viele Grüße Klaus

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Antworten auf diesen Bericht:

m_maier antwortet 16.12.2008 20:30
Re: Ungewollter Vertrag aufgrund eines Missverständnisses
Benutzer pferdewurst2go schrieb:
> Kann ich diesen Vertrag anfechten, bzw. ist dieser als von
> anfang an als nichtig zu betrachten?

Es gibt ja den Grundsatz: Eine Lieferung, ohne dass man sie bestellt hat, braucht man nicht eigenständig zurückschicken, sondern man muss sie nur eine angemessene Zeit lagern und herausgeben, falls sie der Lieferant wieder abholen möchte.

Du hast nun zwei o2-Verträge, aber nur eine einzige Bestellung getätigt. Insofern ist einer der beiden Verträge eine "Lieferung ohne Bestellung".

Theoretisch brauchst du die zweite SIM nicht zurücksenden; o2 soll sie --- wenn o2 das will --- abholen; die zweite Lieferung braucht auch nicht bezahlt werden.
Allerdings würde ich den Fall der Kundenbetreuung nochmal "freundlich" schriftlich schildern, und dann wird das ganze sicher im gegenseitigen Einvernehmen geklärt.

Meiner Meinung nach ist o2 in dieser Sache kein Vorsatz vorzuwerfen; solche Fehler können durchaus passieren, wenn mal eine Lieferung nicht zustellbar ist. Insofern sollte man jetzt auch geduldig mit der Kundenbetreuung sein, dass der zweite Vertrag rückabgewickelt wird.

Wichtig: Die zweite SIM (und falls ein Handy dabei war) *nicht* benutzen. Ansonsten sieht es schlecht aus, dann hättest du ja die Lieferung akzeptiert.

Marcus
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pferdewurst2go antwortet auf m_maier 16.12.2008 21:33
Dankeschön für die ausführliche Erklärung!
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garfield antwortet auf m_maier 17.12.2008 08:53
Benutzer m_maier schrieb:
> Es gibt ja den Grundsatz: Eine Lieferung, ohne dass man sie
> bestellt hat, braucht man nicht eigenständig zurückschicken,
> sondern man muss sie nur eine angemessene Zeit lagern und
> herausgeben, falls sie der Lieferant wieder abholen möchte.
Alles soweit richtig, nur kam diese zweite Lieferung ja nicht aus heiterem Himmel, denn sie war ja Folge einer Bestellung.
Dass die Lieferung zweimal losgeschickt wurde, ist allerdings der Fehler von O2.
So wie Du das gut und richtig beschreibst, sollte sich der Kollege mit entsprechendem freundlichen Hinweis wohl mit O2 einigen können.

In SO einem Fall hätte ich bei Eintreffen des zweiten Paketes aber nicht die Hände in den Schoß gelegt, sondern mich schon mit O2 wegen Rücksendung in Verbindung gesetzt. Man ist ja schließlich nicht unnett.
Das gilt natürlich nicht für Sendungen, auf die ich mir keinen Reim machen kann, aber hier war der Grund ja offensichtlich.

Schließlich wollen wir ja nicht, dass O2 seine Preise anheben muss, um den Schwund auf Grund eigener Dusseligkeit auszugleichen

;-)
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peanutsger antwortet 17.12.2008 11:20
O2 (Zwangs)Vertrag
Hallo Klaus,

da sieht man mal wieder, wie leicht man heutzutage Ärger am Hals haben kann.

Die bisherigen Beiträge sind m.E. als Tipp ausreichend. Es gibt da nur eine Sache, die ich nicht verstehe:

Als ich mal nen Onlinevertrag bei O2 abgeschlossen habe, bekam ich das Päckchen nur gegen Unterschriftleistung auf dem Originalvertrag von O2 ausgehändigt. O2 reichte damals (vor ca 2 Jahren) die Onlinebestellung nicht aus. Das übliche Vertragsformular war im Prinzip schon vollständig ausgefüllt. Man musste halt nur noch die Unterschrift leisten. Ein Vertragsexemplar bekam man für seine Unterlagen; das andere ging zurück zu O2.

Wie ist das denn bei dir gelaufen??
Wurde etwa ein (zweiter) Vertrag unterschrieben?

Ansonsten hätte O2 mangels hinreichender Legitimation ein Vertragsnachweisproblem...

Und dass ne SIM-Karte kein Gegenstand ist, die man ohne Vertrag kaufen und besitzen kann, sollte m.E. auch heute noch gelten. Also kann auch kein Kaufpreis oder so etwas wegen Nicht-Rücksendung fällig werden.

Bliebe damit m.E. die Rückgabe des Päckchens an O2 und ein paar freundliche Worte (wenn kein zweiter Vertrag unterschrieben wurde...)

Frohes Fest
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nucleardirk antwortet auf peanutsger 17.12.2008 12:43
Schicke einen Brief mit kurzer Schilderung an 02 -
und zwar an die Geschäftsführung.

Es gibt eine spezielle Abteilung die Beschwerden die an die GF geschickt werden bearbeiten. Dort hat man es mit kompetenteren Leuten zu tun als bei der normalen Hotline. Bisher wurde jedliches Problem von der Hotline immer verschlimmert, von dem GF_Service jedoch jedesmal fix und kompetent (und kulant) gelöst.

Ansonsten: Karte wurde von Dir weder benutzt noch aktiviert. Und Du hast nicht unterschrieben, somit auch keinen Vertrag mit 02 für die 2. Karte.

Im Zweifelsfalle lass den Betrag zurückbuchen (6 Wochen nach Kenntnisnahme der Abbuchung machbar) und wenn o2 Dir dann querkommt sag ihnen sie sollen Dir bitte den unterschriebenen Vertrag vorweisen - was sie nicht können.

ToiToiToi
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spaghettimonster antwortet 17.12.2008 14:13
Telefonieren verdächtig
Was lernen wir daraus? Dass man stattdessen Anbieter unterstützen kann, die ohne eine überflüssige Ausweiskontrolle auskommen, ohne die das Ganze nämlich nicht passiert wäre:

www.daten-speicherung.de/index.php/datenschutzfreundliche-prepaid-mobilfunkkarten/
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peanutsger antwortet auf spaghettimonster 18.12.2008 10:16
Benutzer spaghettimonster schrieb:
> Was lernen wir daraus? Dass man stattdessen Anbieter
> unterstützen kann, die ohne eine überflüssige Ausweiskontrolle
> auskommen, ohne die das Ganze nämlich nicht passiert wäre:

Sorry, aber diese Logik entzieht sich mir komplett!

Wieso wäre "ohne Auskontrolle...dies nicht passiert"?

Mit Ausweiskontrolle lässt sich eher pauschaler Missbrauch reduzieren als ohne. Denn ohne Kontrolle kann ja jeder alles in deinem Namen tun und du stehst hinterher schön dumm da...
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spaghettimonster antwortet auf peanutsger 18.12.2008 12:10
Ausweis
Benutzer peanutsger schrieb:
> Wieso wäre "ohne Auskontrolle...dies nicht passiert"?
> Mit Ausweiskontrolle lässt sich eher pauschaler Missbrauch
> reduzieren als ohne. Denn ohne Kontrolle kann ja jeder alles in
> deinem Namen tun

Ja ja. Banking-PINs, TAN-Listen, Maestro- und Kreditkarten werden in den Briefkasten geworfen. Aber bei Simkarten, speziell von O2, wird furchtbar viel "missbraucht". Vor allem von den Eltern. Deswegen hat er die Karte auch dorthin schicken lassen, weil den eigenen Eltern nicht zu trauen ist. Schon klar.
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