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letzter Laden: Tele2

18.11.2008 12:03

Kündigen reicht nicht...

teltarif.de Leser triggerhappy schreibt:

Ich bin entsetzt, wie hilflos man als Kunde den ganzen Telefon(tarif)anbietern ausgeliefert ist - in meinem Fall Tele2. Ich hatte längst meinen zum Sonntagmorgen am Frühstückstisch telefonisch aufgedrängten Tele2-Tarif fristgerecht widerrufen, doch jetzt steht mir ein Inkassounternehmen auf der Matte - von Tele2 gesandt. Anscheinend nutzt eine Kündigung gar nix, wenn man sich nicht selbst darum kümmert, die von Tele2 eingeleiteten Einstellungen bei der Telekom wieder rückgängig zu machen. Also schreibt man "von Pontius bis Pilatus" oder muss sich Mahngebühren gefallen lassen, sobald man wegen Urlaub zu spät die Telekom-Rechnung begleicht, in der die Tele2-Gebühren sich ungewollt verstecken. Aus 4 Euro, die wohl Tele2 trotz Widerruf als Mahngebühr zustehen, wurden nun 50 Euro, weil man für lumpige 4 Euro gleich mal ein Inkassounternehmen beauftragt. Ruft man bei Inkasso an, verweisen sie auf Tele2 - ruft man bei Tele 2 an, verweist man auf Inkasso - Teufelskreis. Keiner kann helfen oder kulant mal eben 4 Euro für einen eigentlich nicht mehr existenten, nie gewollten Vertrag verzichten. Ich fühl mich geprellt und in einer schwachen Minute am Sonntagmorgen telefonisch missbraucht von Tele2, denn wer klärt denn schon am Telefon über Vertragsbedingungen auf - und jetzt hab ich den Schaden.

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Conax antwortet 18.11.2008 14:18
Kündigen reicht nicht...
Hallo triggerhappy ,

an Deiner Stelle würde ich es mal bei der VBZ versuchen und denen Deinen Fall schildern.
Natürlich kostets bei denen auch zum Einstand 15 Eus,aber ich denke dass Du noch paar nützliche Tips kriegst.Ein Anwalt wäre zwar das Richtige,aber sicher bei diesen Gesamtummen zu teuer.
Gleichzeitig würde ich bei der Bundesnetzagentur,deren Methoden hinsichtlich telefonischer Werbung melden.
Aber hast Du dein Widerruf auch per Einschreiben mit Rückschein gemacht?
Bei Telefonfirmen u.a. sollte das obligatorisch sein.Leider..
Vorsichtig mußt du auch sein wenn ein Mahnbescheid kommt!!-Widerspruch einlegen,damit es erst gar nicht bis zum Vollstreckungsbescheid kommt.
Wenn Du auf der sicheren Seite bist (Beweise hast) ,dann müssen sie Dir erklären, wie der Vertrag zustande kam.

Ich hoffe Du kommst da raus,bin da aber ziemlich zuversichtlich.
Gruß Conax
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six..pack antwortet 18.11.2008 15:46
Laß es mal drauf ankommen und laß Dich von den Brüdern vor Gericht zerren.
Bei 50 EUR ist das nicht so arg teuer.
Aber die Chance daß Du gewinnst, ist sehr hoch.

Richter sind mittlerweile sehr kundenfreundlich. Und einen eigenen RA benötigst Du nicht. Außerdem ist die Methoden von Tele2 ja reichlich bekannt und Abmahnungen haben die schon genug bekommen.

Ich stufe die inzwischen auf die gleiche Ebene wie die Internet Abo-Fallen ein.
Nix gefallen lassen.
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garfield antwortet 18.11.2008 16:48
Benutzer triggerhappy schrieb:
> Ich hatte längst meinen zum Sonntagmorgen am
> Frühstückstisch telefonisch aufgedrängten Tele2-Tarif
> fristgerecht widerrufen...
Wie? In welcher Form?
> doch jetzt steht mir ein
> Inkassounternehmen auf der Matte - von Tele2 gesandt.
Deshalb immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Dann kannst Du die Brüder ignorieren bis ein gerichtliches Mahnschreiben kommt, was aber bei korrekter Kündigung kaum der Fall sein dürfte.
> sobald man wegen Urlaub zu spät
> die Telekom-Rechnung begleicht, in der die Tele2-Gebühren sich
> ungewollt verstecken. Aus 4 Euro, die wohl Tele2 trotz
> Widerruf
> als Mahngebühr zustehen, wurden nun 50 Euro, weil man für
> lumpige 4 Euro gleich mal ein Inkassounternehmen beauftragt.
Du bringst hier nichts durcheinander, oder?
Die Telekom zieht für Fremdanbieter nur die normalen Call-by-Call Gebühren ein, NICHT jedoch deren Mahngebühren.
Solltest Du von der Telekom eine Mahnung bekommen, betrifft die IMMER NUR die Telekom-Gespräche. Mahnungen von Tele2 müssen die selber an Dich schicken, ggf. mit Inkassounternehmen.
> Ruft man bei Inkasso an, verweisen sie auf Tele2 - ruft man bei
> Tele 2 an, verweist man auf Inkasso - Teufelskreis. Keiner kann
> helfen oder kulant mal eben 4 Euro für einen eigentlich nicht
> mehr existenten, nie gewollten Vertrag verzichten.
Dem Inkassounternehmen brauchst Du überhaupt nichts zu erklären. Die wissen absolut NICHTS über die Rechtmäßigkeit der Forderung. Die bekommen nur von Tele2 den Auftrag, bei Dir so und so viel Euros einzutreiben, warum und wieviel ist den völlig egal.

> Ich fühl mich geprellt und in einer schwachen Minute am
> Sonntagmorgen telefonisch missbraucht von Tele2, denn wer klärt
> denn schon am Telefon über Vertragsbedingungen auf - und jetzt
> hab ich den Schaden.
Wie gesagt, unabhängig davon, dass man während des Ei-Pellens ja auch keine telefonischen Verträge abschließt, kommt es darauf an, WIE Du gekündigt hast. Ohne Rückschein wird es etwas schwierig, da Du die Kündigung nicht nachweisen kannst und ich es durchaus für möglich halte, dass ein Unternehmen solche Schreiben, deren Erhalt es nicht quittieren muss, gern mal "unter den Tisch fallen" läßt.
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neffetS antwortet 18.11.2008 19:29
Wenn Du den Vertrag gekündigt hast sollte man meinen das schon ein Vertrag zustande gekommen ist,
dieser unterliegt dann ja auch Geschäftsbedingungen,

Wenn jedoch einem Vertrag rechtzeitig wiedersprochen wird ist die Sache dann schon eindeutiger .
Und hier auch der Hinweis -Einschreiben mit Rückschein- kostet zwar ein paar €uronen sollte einem aber die Sache wert sein.

Wünsche gutes gelingen
aus der Schlinge heil raus zu kommen.

Gruß neffetS
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guenterbartnik antwortet 18.04.2009 10:43
triggerhapppy
Mit meinen über 70 Jahren mußte ich auch neu lernen. Früher gab es so etwas nicht. Heute darf man sich per telefon überhaupt nichts mehr aufdrängen lassen. Auflegen, dann haben Sie Ruhe und nie "Ja" sagen.
Wenn Sie fristgerecht den Widerruf geleistet haben, dann die Post vom Inkassobüro einfach sammeln, aber nichts bezahlen und gar nichts machen, dann hören die von alleine auf, kann aber über 2 Jahre gehen. Von mir würde tele 2 noch nicht mal die 4 Euro Mahngebühren kriegen. Wichtig ist auch, daß Sie alles schriftlich machen.
Mit Gruß G.B.
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