Ich habe am 20. August bei o2 Online einen Vertrag im Tari o2 o
abgeschlossen. Beworben wurde dieser mit dem Erlass von 25 Euro
Anschlußgebühr und einer Rechnungsgutschrift von 25 Euro auf den
monatlichen Rechnungsbetrag.
Screenshot 1
Screenshot 2
Nach Eintreffen der SIM habe ich das Internet Pack M zugebucht. Als mit der zweiten Rechnung vom 30.09.2009 immer noch keine Gutschrift erfolgte, habe ich mich an die Hotline von o2 gewandt. Laut dem Mitarbeiter dort handelt es sich um eine reine Gesprächsgutschrift, unter die das Internet Pack M nicht fallen würde.
Ich hab dann nochmal die Screenshots der Bestellung durchgeschaut und keine Einschränkung der Rechnungsgutschrift finden können. Die Hotlinemitarbeiterin beim zweiten Anruf vom 30.09.2009 hat mir dann eine Faxnummer gegeben, an die ich das Kleingedruckte gesendet habe.
Am Freitag den 02.10.2009 bekam ich von ihr die telefonische Rückmeldung, dass es sich tatsächlich um eine reine Gesprächsgutschrift handeln würde. Der Begriff "Rechnungsgutschrift" wäre missverständlich, der Formulierungsfehler würde o2 leid tun und auf der Webseite von o2 würde dieser Passus umgehend geändert.
Die erbetene schriftliche Bestätigung dieser Auffassung von o2 wird in den nächsten Tagen hier eintreffen.
Ich muss sagen, dass ich von o2 doch sehr enttäuscht bin. Es kann selbstverständlich mal vorkommen, dass etwas falsch formuliert wird. Wenn diese Formulierung auf einer Webseite aber mit Vertragsgrundlage wird, dann erwarte ich zumindest ein wenig Kulanz.
Ein stumpfes "Sorry, wir meinten das anders und können da nichts machen" ist doch mehr als schwach.
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02.10.2009 17:32
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puh |
Schweres Thema.
unter 3 steht: [...] Nettorechnungsbetrag für o2o[...]
Das Internetpack M ist jan icht wirklich o2o.... |
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02.10.2009 17:39
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Zusatzleistung zum Vertrag |
Na ja, das Internet Pack M ist ja eine Zusatzleistung zum Vertrag. Das sieht man schon daran, dass das Internet Pack M spätestens mit der Kündigung des Vertrages endet. Vergleichbar wäre die Handlungsweise mit einem Gutschein für ein Essen in einem restaurant in dem der Kellner sich verweigert, die zum Essen bestellten Getränke ebenfalls über den Gutschein laufen zu lassen. Ganz abgesehen davon geht das Rauswinden der Hotlinemitarbeiter einfach gegen mein Gefühl von Treu und Glauben. Das ist derart scharf formuliert, dass o2 so oder so nur im Ansehen verlieren kann, falls sie wirklich auf diese Regelung bestehen. |
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03.10.2009 13:04
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Schon immer so |
Das ist bei VIAG Interkom schon so gewesen und bei o2 auch noch. So ist ein Gesprächsguthaben noch nie auf die GG verrechnet worden. Es gab vor Jahren mal einen Fehler in der Abrechnung. Kann passieren. Da ich aber ein Inklusivminutenpaket hatte und ich dieses nie überschreite, hätte ich von der Gutschrift nie etwas gehabt. Es hat viel Aufwand und Mühe an der damals kostenlosen (inzwischen wieder kostenlosen) Hotline gekostet. Letztenendes habe ich das Geld dann doch zurückbekommen.
Hast Du denn den o2o wirklich nur zum surfen genommen? Musst Du nie damit telefonieren? |
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03.10.2009 13:54
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O2 halt ... |
Was hast Du denn erwartet ? Das sich o2 ausgerechnet bei Dir an seine Zusagen, AGBs oder Vertragsklauseln hält ?
Dürfte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, das o2 sowas immer zum eigenen Vorteil auslegt und es denen Sch ... egal ist, was vereinbart war.
Nach dem Screenshot hätte ich auch gesagt, das das auf den Rechnungsbetrag angerechnet wird - wenn o2 das anders gemeint hat, hätten sie es anders schreiben müssen.
Allerdings - wegen den 25 Euro würde ich keinen Aufstand machen, wäre mir zuviel Arbeit. Da der o2o ja keine Laufzeit hat - kündigen, vergessen, anderen Anbieter suchen und für die Zukunft einen Bogen um die Blubberblasen Jungs machen. |
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03.10.2009 14:25
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O2 ist fast immer kulant |
Hallo, ich würde da nochmals die Hotline kontaktieren und denen Mitteilen, dass die Rechnungsgutschrift beworben haben und keine Gesprächsgutschrift.
Ich wurde vor ein paar Monaten von einem O2 Laden angerufen und mir wurde eine Vertragsverlängerung angeboten. Ich teilte denen mit, dass ich dieses nur mit einer Rechnungsgutschrift mache und auf keinen Fall mit einem Gesprächsguthaben.
Na ratet mal was auf der nächsten Rechnung zu erkennen war?
Ja, die haben natürlich nur eine Gesprächgutschrift gebucht.
Bei meinen ersten Beschwerden haben sie auch alles abgewimmelt und ich solle doch den Laden kontaktieren, der mich angerufen hatte (wer auch immer das war) und das eingebucht hatte.
Darauf hatte ich aber keine Lust. Ich habe denen per Mail geschrieben, dass Sie das unverzüglich zu korrigieren haben, oder aber die Vertragsverlängerung rückabwickeln.
Nach noch ein paar Mails wurde mir das nun wieder korrigiert und ich habe meine Rechnungsgutschrift.
Die normale Hotline versucht erst mal alles abzuwimmeln.
Teilweise hat es bei mir auch schon geholfen über die Pressestelle Kontakt aufzunehmen, dann kam auch immer wieder Bewegung in die Sache.
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03.10.2009 19:44
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ich hatte auch schon öfters probleme mit o2 (inzwischen aber schon alnge nicht mehr). ich kann imme rnur empfehlen den fall zu schildern und an die o2 geschäftsführung zu senden.
all diese fälle werden zu einer speziellen abteilung abgegeben die bisher immer extrem kulant gehandelt hat.
die normalen hotline mitarbeiter haben halt ihre vorgaben und gar keinen - oder nur einen geringen - ermessensspielraum.
seit ich für meine reklamationen immer diesen weg gewählt habe, habe ich keinerlei probleme mehr mit 02 gehabt.
ich bekomme fast immer antwort von der selben person, habe eien spezielle email adresse und faxnummer bei der wirklich jedes problem bisher 1a gelöst wurde.
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04.10.2009 18:39
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:) Wenn o2 selber sagt, das man das Kleingedruckte nicht richtig verfasst hat, was willste mehr?
o2 schreiben, das Du nichts dafür kannst, das ihre Marketingleute + Rechtsabteilung hier Fehler gemacht haben und Du eine RECHNUNGSgutschrift über den Betrag haben willst.
:) Ich denke man wird dann reagieren, ansonsten gibt es ja immer noch teltarif & Co, die über sowas gerne berichten ... |
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04.10.2009 20:33
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§119 BGB |
Hast Du schon mal ins BGB gesehen? Du hast, so wie ich Deinen Beitrag lesen, den Vertrag (Deine Willenserklärung) mit O2 sicherlich nicht gegeben, wenn diese dann so wie von Dir berichtet Ihre AGBs auslegen.
Konfrontiere doch O2 mal mit dem Widerruf Deiner Willenserklärung nach §119 BGB und fordere eine Abrechnung der bisher erhaltenen Leistungen. Falls Du etwas zu leisten hattest (Einschreiben, Rechtsanwalt, etc., liste sie auf).
Mal sehen wie O2 reagiert. Sonst bist Du einfach weg und läßt Deinen Rechtsanwalt das O2 noch mal erklären, falls Deine Worte zu wenig Gewicht haben sollten.
Ich bin kein Jurist und habe mit der Materie sonst nichts zu tun. Nur war ich mal selbst in einer ähnlichen Situation und hatte mich als Laie schlau gemacht. |
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