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23.06.2008 10:39
Nach O2 hat jetzt auch e-plus bestimmte Festnetzrufnummern gesperrt!
teltarif.de Leser Mattes schreibt:
Die Flatrate Problematik mit den damit verbundenen sogenannten "Powernusern" treibt die Netzbetreiber immer mehr zu seltsamen Maßnahmen. Wie ich jetzt feststellen konnte, hat auch e-plus damit begonnen sogenannte Flirtlines zu sperren. Will heißen das diese Festnetznummern (im konkreten Fall handelt es sich um eine Berliner Festnetznummer) aus dem e-plus Netz nicht mehr erreichbar sind. Eine entsprechende Ansage informiert den Kunden über diesen Umstand. O2 hat ja seit längerem begonnen solche unliebsamen Nummern zu sperren. Ich vermute mal als Mittel zum Zweck dienen die sogenannten Poweruser die eine Flatrate mit "unbegrenzter" Nutzung dementsprechend für diese Flirtlines verwenden.
Nun im Prinzip habe ich damit kein Problem (ich nutze keine Flirtlines) aber ich frage mich, ob ein Netzanbieter "einfach so" Nummern ausfiltern darf. In meinen Augen ist das eine Zensur und rechtlich eine sehr fragwürdige Angelegenheit. Ich hätte keinerlei Bedenken, wenn z.B. solche spezielle Rufnummern seperat tarifiert würden (natürlich dann mit entsprechenden Hinweis). Es ist ja so, daß auch Kunden die keine Flatrate nutzen davon betroffen sind. Demnächst werden dann die Netzbetreiber auch Callthrough Nummern und mehr sperren?!?
Mich erinnert dieses fast an chinesische Verhältnisse. Eine Festnetznummer die generell erreichbar ist muß auch aus dem Mobilfunknetz erreichbar sein.
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23.06.2008 11:29
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Sperrung bestimmter Festnetzrufnummern |
Ich kann dem vorangegangenen Beitrag nur zustimmen. Eine große Anzahl der Personen, die eine Festnetzflatrate abschließen, benutzen ihr Handy gleichfalls als Festnetzersatz. Und dass ist ja auch Ziel der Mobilfunkanbieter: Das Mobiltelefon als Konkurrenz zum herkömmlichen Festnetz zu etablieren.
Werden jetzt aber rigeros einzelne Festnetznummern gesperrt, bleibt dem Personenkreis, der gerne auf entsprechende Rufnummern zurückgreift, ja gar nichts anderens über, als einen zweiten Vertrag, welcher Art auch immer, abzuschließen, der den Anruf bei diesen Rufnummern gestattet.
Natürlich kann ich auch verstehen, dass diese sehr häufig extrem genutzten Rufnummern dazu führen, dass die Flatrate-Rechnung der Diensteanbieter nicht mehr aufgeht und ggf. alle anderen, normalen Nutzer, dieses durch steigende Preise mitfinanzieren müssen. Aber es sollte trotzdem möglich sein, dass ein Telefonnutzer noch alleine entscheiden kann, welche Rufnummern er anrufen will.
Vielleicht, wie vorgeschlagen, durch eine AGB abgesicherte Ausnahme bestimmter Rufnummern aus dem Flatrate-Angebot mit entsprechender, vorhergehender Bandansage oder aber auch durch aktive Vorwahl einer Vor-Vorwahl, durch dessen Nutzung der Kunde dann signalisiert, dass er bereits ist, Kosten zu tragen, die durch die Flatrate nicht abgedeckt sind. |
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23.06.2008 11:33
einmal geändert am 23.06.2008 11:37
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"Mich erinnert dieses fast an chinesische Verhältnisse. Eine Festnetznummer die generell erreichbar ist muß auch aus dem Mobilfunknetz erreichbar sein. "
Ich würde mal sagen solange dir in den AGB nicht die Erreichbarkeit DIESER Nr garantiert wird, muss der Anbieter auch nicht für eine 100%ige Erreichbarkeit sorgen.
Ich bin auch gegen ein powerusen dieser Flirtlines. Ich habe zwar auch eine Flat bei Simyo nutze sie aber nicht für unnötige Anrufe.
cu ChrisX |
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23.06.2008 12:03
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Benutzer CGa schrieb:
> Ich würde mal sagen solange dir in den AGB nicht die > Erreichbarkeit DIESER Nr garantiert wird, muss der Anbieter > auch nicht für eine 100%ige Erreichbarkeit sorgen. >
Ich glaube, Du verwechselst da was. Es geht hier nicht um die Garantie, bestimmte Nummern erreichbar zu halten, sondern um das kritikwürdige Verhalten, bestimmte Nummern AKTIV zu sperren.
Wenn eine Festnetznummer durch technische Probleme bei der T-Kom nicht erreichbar ist, wird wohl kein Anrufer aus einem Mobilfunknetz seinen Netzanbieter dafür kritisieren. Wenn dieser jedoch von sich aus den Zugang zu bestimmten Festnetznummern aktiv sperrt, ist das ein Verhalten, das ich hier leider nicht benennen kann, weil es teltarif wegzensieren würde.
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24.06.2008 13:18
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Mogelflate |
Die Bundesnetzagentur sollte die Mogelflate-Anbieter alle abmahnen! Dazu zählen nicht nur diejenigen Anbieter, die Kunden die Kündigung schicken, weil sie angeblich über ein "normales Maß" hinaus die Flatrate nutzen ...
sondern auch z. B. E-plus, wenn gewisse Festnetznummern gesperrt werden. Das ein Mobilfunkunternehmen wie jeder andere auch wirtschaftlich handeln muss - steht außer Frage!
Doch die Bundesnetzagentur muss dafür sorgen, dass Flatrates auch echte Flatrates sind! Niemand zwingt einen Anbieter, Flatrates anzubieten!!! Doch wenn sie es tun, sollte es eine sein.
Ansonsten müssen es halt eben Inklusivpakete sein - auf die man sich dann verlassen kann. Als Anbieter würde ich mir die Praxis der Mogelflate-Anbieter zu Nutze machen, indem ich ein echtes Inklusivpaket anbieten würde mit voller kostenloser Kostenkontrolle und einer Warn-SMS, wenn das Paket alsbald aufgebraucht ist.
Auf Dauer zahlt sich Ehrlichkeit und Fairness aus. Davon bin ich auch im einundzwanzigsten Jahrhundert noch überzeugt!!
Telly
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24.06.2008 13:57
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Benutzer Telly schrieb:
> Die Bundesnetzagentur sollte die Mogelflate-Anbieter alle > abmahnen! Dazu zählen nicht nur diejenigen Anbieter, die Kunden > die Kündigung schicken, weil sie angeblich über ein > "normales Maß" hinaus die Flatrate nutzen ... > > sondern auch z. B. E-plus, wenn gewisse Festnetznummern > gesperrt werden. Das ein Mobilfunkunternehmen wie jeder andere > auch wirtschaftlich handeln muss - steht außer Frage! > > Doch die Bundesnetzagentur muss dafür sorgen, dass Flatrates > auch echte Flatrates sind! Niemand zwingt einen Anbieter, > Flatrates anzubieten!!! Doch wenn sie es tun, sollte es eine > sein.
Für Vertragsfragen ist die BNetzA nicht zuständig, denn der Begriff ist nicht so wie es manche verstehen eine Standleitung sondern erstmal ein Kostendeckel und dann ist die Flatrate das was der Anbieter in den AGB und Leistungsbeschreibung stehen hat und nicht das was manche User darunter verstehen wollen.
Andersrum müsste ein Kunde dem Anbieter nachweisen das ihm durch nicht Erreichen der Chat-Line ein Schaden ensteht, was wohl schwierig sein wird.
cu ChrisX |
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24.06.2008 14:10
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Benutzer CGa schrieb:
> Für Vertragsfragen ist die BNetzA nicht zuständig, denn der > Begriff ist nicht so wie es manche verstehen eine Standleitung > sondern erstmal ein Kostendeckel und dann ist die Flatrate das > was der Anbieter in den AGB und Leistungsbeschreibung stehen > hat und nicht das was manche User darunter verstehen wollen. > > Andersrum müsste ein Kunde dem Anbieter nachweisen das ihm > durch nicht Erreichen der Chat-Line ein Schaden ensteht, was > wohl schwierig sein wird.
Hier wäre wohl zu prüfen, ob dies nicht für eine sofortige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegeben ist. Tja - so könnte man dann auch unliebsame Verträge loswerden. |
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24.06.2008 14:37
einmal geändert am 24.06.2008 14:38
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Benutzer Spam.General schrieb:
> Hier wäre wohl zu prüfen, ob dies nicht für eine sofortige > außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegeben ist. > Tja - so könnte man dann auch unliebsame Verträge loswerden.
Nur darf man laut AGB von Eplus solche Dienste wie Chatlines oder Callthrough Einwahlrufnummern eigentlich nicht benutzen.
Auszug aus der AGB / Leistungsbeschreibung für Laufzeitverträge von EPlus: 1.12 Ungeachtet der Möglichkeit einer Anrufumleitung, darf der Kunde seine EPS-Mobilfunkkarte(n) nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten.
Coolio |
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24.06.2008 15:19
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AGB?? |
> Für Vertragsfragen ist die BNetzA nicht zuständig, denn der > Begriff ist nicht so wie es manche verstehen eine Standleitung > sondern erstmal ein Kostendeckel und dann ist die Flatrate das > was der Anbieter in den AGB und Leistungsbeschreibung stehen > hat und nicht das was manche User darunter verstehen wollen. >
User verstehen das darunter, was die Werbung ihnen verspricht. "Surfen oder Telefonieren soviel Sie wollen!"
In den AGB`s steht allenfalls etwas von "solange es nicht das übliche Maß überschreitet" oder so ähnlich...
Warum können seriöse Anbieter nicht angeben, was ein "übliches Maß" ist? "Soviel Sie wollen" bedeutet OHNE EINSCHRÄNKUNGEN !!
Die Anbieter sollen das ANBIETEN, was sie wirklich anbieten WOLLEN(!) und nicht die Kunden für dumm verkaufen!
Positiv zu nennen sind hier diverse Surfflatrates im Mobilfunksektor, bei denen z. B. ab 10 GB Nutzung die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Das wird von vornherein so genannt und ist damit offen und fair!
Verlange ich hier wirklich zuviel?
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