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Talkline und Handy2day ändern Vertragsdetails nachträglich

15.10.2009 10:21

Talkline-Service ist sehr stur

teltarif.de Leser Andreas_Heinze schreibt:

Fangen wir beim Vertragsabschluss an: Ich bin auf ein Angebot bei der Handybude "Handy2day" reingefallen: "Nokia N97 mit einem D2-Power-Spar-Special-talkline-Tarif", der mich für die nächsten zwei Jahre 4,95 Euro Grundgebühr kosten soll, sonst nichts. 0,00 Euro Mindestumsatz, 0,00 Euro Anschlusspreis. Zur Sicherheit habe ich Screenshots vom ...

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RSS  einmal geändert am 17.10.2009 17:24

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Antworten auf diesen Bericht:

Andreas_Heinze antwortet auf Ano69 18.10.2009 06:53
Wieso wird hier immer wieder angenommen, ich hätte die AGB nicht gelesen/nicht gesichert? *wunder*

Ich _habe_ die AGB gelesen und darin steht nichts von Mindestumsätzen.
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Kai Petzke antwortet auf Andreas_Heinze 23.10.2009 15:24
Abmahnung zahlt der Abgemahnte
Benutzer Andreas_Heinze schrieb:
> Abmahnung durch einen Anwalt
> kostet wieder viel Geld und würde eh nicht verfolgt werden, da
> hier das Zivilrecht greift und nicht das Strafrecht, wenn ich
> das richtig verstanden habe. Ist jedenfalls witzlos und kostet
> mich nur Geld.

Bei einer berechtigten Abmahnung zahlt der Abgemahnte den Anwalt, nicht derjenige, der ihn beauftragt. Allerdings muss sich der Anwalt auch auskennen und das Abmahnschreiben richtig formulieren, sonst geht der Schuss nach hinten los.

> Ich bin zu "klein" als Privatperson,
> um mit einer Abmahnung gegen Talkline angehen zu können.

Nein, nein, nein. Bei juristischen Dingen kommt es nicht auf die Größe an, sondern darauf, wer im Recht ist und das auch beweisen kann. Und so kann es dann eben auch passieren, dass ein einzelner Bürger die Bauarbeiten an einem Großflughafen stoppen lässt, weil er dadurch unbotmäßig beeinträchtigt wird.

In Ihrem Fall war die weitere Eskalation aber zum Glück eh nicht nötig.


Kai
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Andreas_Heinze antwortet auf Kai Petzke 23.10.2009 16:43
Benutzer Kai Petzke schrieb:
>
> Bei einer berechtigten Abmahnung zahlt der Abgemahnte den
> Anwalt, nicht derjenige, der ihn beauftragt. Allerdings muss
> sich der Anwalt auch auskennen und das Abmahnschreiben richtig
> formulieren, sonst geht der Schuss nach hinten los.

Genau deshalb habe ich es so geschrieben. Da ab einem Punkt nur noch der Anwalt das Sagen hat und ich in juristischen Themen schlecht informiert bin, wüßte ich nicht, welche Formulierung rechtlich sicher wäre. Im schlimmsten Fall (von dem ich hier ausginge) würde ich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

> > Ich bin zu "klein" als Privatperson,
> > um mit einer Abmahnung gegen Talkline angehen zu können.
>
> Nein, nein, nein. Bei juristischen Dingen kommt es nicht auf
> die Größe an, sondern darauf, wer im Recht ist und das auch
> beweisen kann. Und so kann es dann eben auch passieren, dass
> ein einzelner Bürger die Bauarbeiten an einem Großflughafen
> stoppen lässt, weil er dadurch unbotmäßig beeinträchtigt wird.
>
> In Ihrem Fall war die weitere Eskalation aber zum Glück eh
> nicht nötig.

die juristische Eskalation nicht ganz, aber die menschliche vollkommen. Handy2day wird sich bei mir auch nicht entschuldigen, weil die bis heute nicht verstanden haben, was sie fünfmal falsch gemacht haben und immer noch falsch machen.

Auf meiner Webseite ist ein Bericht über einen weiteren Fehler auf deren Webseite:

http://www.itseite.de/index.php/internet/angebote/23-weiterhin-widerspruechliche-angaben-bei-handy2day
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