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Frankreich zieht bei Wiederholungstätern den Stecker raus

14.11.2008 14:29

Kann das was bringen?

teltarif.de Leser Peter B. aus O. schreibt:

Franzosen, die durch Raubkopierereien und Urheberrechtsverletzungen aufgefallen sind, müssen damit rechnen, dass ihr Internetzugang gesperrt wird. Die französische Regierung will dazu mit den unterschiedlichen Providern zusammen arbeiten, um die Internetsperre im Ernstfall durchzusetzen. Ist bereits ein Anschluss vorhanden, muss dieser gesperrt und auch ein neuer darf nicht genehmigt werden. Es sei denn die Strafe ist irgendwann abgegolten.

Das Gesetz muss jetzt zwar noch durchs französische Abgeordnetenhaus aber alles deutet darauf hin, dass es kommen wird. Nur finde ich es problematisch, denn wie wollen die Franzosen das Internet-Verbot außerhalb der eigenen vier Wänden umsetzen? Wird den Leuten jegliche Kommunikation verwehrt? - Denn Internet funktioniert mittlerweile auch auf dem Handy. Schwer zu sagen, ob das wirklich eine wirksame Maßnahme ist. Und vielleicht auch nur noch eine Frage der Zeit bis das französische Modell auch in Deutschland diskutiert wird.

Haltet ihr so eine Disziplinarmaßnahme für sinnvoll? Vor allem weil nicht genau definiert ist, wen es treffen kann.

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J.Malberg antwortet 14.11.2008 15:57
Dummheit ohne Grenzen!
Es gibt etliche Möglichkeiten ins Inet zu kommen. Entweder den Zugang über einen Strohmann/Strohfrau oder per UMTS, Sat usw.

Die Sache können die niemals durchsetzen!

Wieder mal eine Demutgeste für die Musik-Mafia!
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Fratoel antwortet auf J.Malberg 14.11.2008 16:47
einmal geändert am 14.11.2008 16:47
Was ich mich dabei auch frage: In den meisten Fällen nutzen den Internetzugang doch mehrere Personen (Familie). Wird da jetzt wieder die Sippenhaft eingeführt?
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VerlorenerJunge antwortet auf Fratoel 15.11.2008 11:28
2x geändert, zuletzt am 15.11.2008 11:43
Benutzer Fratoel schrieb:
> Was ich mich dabei auch frage: In den meisten Fällen nutzen den
> Internetzugang doch mehrere Personen (Familie). Wird da jetzt
> wieder die Sippenhaft eingeführt?

normalerweise das verursacherprinzip ;-)
aber seltsam, dass sich niemand diese frage stellt, wenn ein auto von mehreren leuten in einer familie genutzt wird, mit diesem fahrzeug dann ein verkehrsvergehen verursacht wird und nicht eindeutig festgestellt werden kann, wer nun genau gerade im moment gefahren ist.
dann haftet auch derjenige, auf den das fahrzeug angemeldet ist - im besten fall lediglich mit der auflage, in zukunft ein fahrtenbuch zu führen^^
genauso hier: eben der anschlussinhaber.

wenn er mehreren leuten den zugang ermöglicht, muss er auch sorge tragen, dass der anschluss analog den gesetzen und rechtlichen bestimmungen genutzt wird.

//edit
ach, und JA - ich halte die massnahme für hervorragend!
wenn jemand nicht in der lage ist, seine aktivitäten, von denen er WEISS, das sie sich bestenfalls in einer grauzone befinden (und das weiss er spätestens nach den ersten zwei warnungen - ich denke das wird auch ein "three-strike-gesetz") so zu handhaben, das er eben nicht auffällt, sollte er die finger lieber aus dem i-net bzw. www lassen!

//edit2
noch zu J.Malberg:
und NEIN! diejenigen, die sich erwischen lassen, sind auch meist eben NICHT in der lage, sich alternativen zugang zu verschaffen - abgesehen davon, das diese alternativen (bspl. UMTS einfach nicht geeignet sind, effektives downloading zu betreiben!
abgesehen davon, das man sich auch bei UMTS, SAT, ... REGISTRIEREN muss, bzw. ausweisen und man sicher auf eine blacklist bei SÄMTLICHEN anbietern kommt!
bliebe noch der strohmann/frau - frage ist, ob der nicht auch bald auf der liste steht, wenn sich der einmal erwischte weiterhin dermassen dilletantisch verhält^^
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