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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
Urteil bestätigt: Ex-freenet-Chefs zu hohen Geldstrafen verurteilt27.07.2010
13:41 Bei beiden werden zudem unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft
Auch im Revisionsprozess um verbotene
Insidergeschäfte mit Aktien der Telekommunikationsfirma freenet hat
das Hamburger Landgericht die beiden Angeklagten zu hohen Geldstrafen
verurteilt. Ex-Firmenchef Eckhard Spoerr und sein Finanzvorstand Axel
Krieger müssen - wie im ersten Verfahren - je 300 Tagessätze zahlen.
Für Spoerr sind das 75 000 Euro, für Krieger 120 000 Euro.
Das Gericht ordnete zudem den Verfall von Vermögensvorteilen an. Das bedeutet: Der Staat zieht Geld von den Spitzenmanagern ein, damit sie finanziell nicht mehr von den verbotenen Geschäften profitieren. Diese Summen sind nun deutlich niedriger als im ersten Prozess. Spoerr und Krieger: Jeweils gut 300 000 Euro werden abgeschöpft
Gegen das erste Urteil des Hamburger Landgerichts vom Januar 2009 waren die Angeklagten vor den Bundesgerichtshof gezogen - und haben teilweise Recht bekommen. In der neuen Verhandlung ging es ausschließlich um das Strafmaß für die beiden Spitzenmanager. Spoerr und Krieger verdienten nach Ansicht des Gerichts Millionen mit den verbotenen Insidergeschäften im Sommer 2004.
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dpa / Marc Kessler
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