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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Beitrag: hier muss man zwischen straf- und zivilrecht unterscheiden. zivilrechlich kann man gegen jeden verstoß vorgehen (zB schadensersatz bei entstandenem schaden verlangen). das anbieten von 5 songs kann auch durch den rechteinhaber abgemahnt werden, was aber noch nicht heißt, dass die Staatsanwaltschaft das ganze strafrechtlich verfolgt. da die rechteinhaber jedoch nur an die daten kommen, wenn diese von der staatsanwaltschaft ermittelt werden, stehen die karten gut für leute, die nicht gewerbsmäßig handeln. finde ich persönlich auch richtig so!
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