Benutzer nosscirE ynoS schrieb:
> Benutzer Robe schrieb:
> > Zitat: "Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen
> > zur
> > Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler,
> > Juristin
> > bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen
> > Grauzone"."
> >
> > Hier wird wohl die ganze Zeit ständig auch von
> > Computerzeitschriften an der Auslegung der Gesetze
> > gedreht..
> > Ich meine mich erinnern zu können, gelesen zu haben, dass
> > das
> > bloße Herunterladen ja strafbar sei, wenn die Quelle
> > "offensichtlich rechtswidrig" sei. Was denn jetzt? Ich
> > glaube,
> > die Warheit werden wir nie erfahren..
> >
> > Aber eins muss ich sagen: Solange legal gekaufte Musik mit
> > Wasserzeichen versehen wird und man letztendlich dafür
> > belangt
> > wird, dass man die Musik gekauft hat, nur weil man sie
> > seiner
> > Freundin gebrannt hat und diese die CD einem Freund mit
> > Tauschbörsen-Aktivität geliehen hat, kann ich verstehen,
> > wieso
> > man sich lieber anderweitig ein Stück besorgt, bei dem man
> > keine Angst haben muss.
> >
> > Im Moment habe ich ja eine andere Quelle entdeckt: Unsere
> > Stadtbücherei hat doch tatsächlich so einige interessante
> > CDs
> > im Sortiment, auch aktuelle. Und wenn eine CD einen
> > Kopierschutz hat, dann interessiert das meinen Brenner in
> > 95%
> > der Fälle nicht die Bohne :)
> >
> > MfG
> > Robe
> > Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig
> verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine
> Grauzone.
Ja aber wie gesagt, ich finde, es wird häufig in den Medien so dargestellt, dass es verboten ist. Oder lese ich einfach nur falsch immer?
Gruß