Benutzer Robe schrieb:
> Zitat: "Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur
> Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin
> bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen Grauzone"."
>
> Hier wird wohl die ganze Zeit ständig auch von
> Computerzeitschriften an der Auslegung der Gesetze gedreht..
> Ich meine mich erinnern zu können, gelesen zu haben, dass das
> bloße Herunterladen ja strafbar sei, wenn die Quelle
> "offensichtlich rechtswidrig" sei. Was denn jetzt? Ich glaube,
> die Warheit werden wir nie erfahren..
>
> Aber eins muss ich sagen: Solange legal gekaufte Musik mit
> Wasserzeichen versehen wird und man letztendlich dafür belangt
> wird, dass man die Musik gekauft hat, nur weil man sie seiner
> Freundin gebrannt hat und diese die CD einem Freund mit
> Tauschbörsen-Aktivität geliehen hat, kann ich verstehen, wieso
> man sich lieber anderweitig ein Stück besorgt, bei dem man
> keine Angst haben muss.
>
> Im Moment habe ich ja eine andere Quelle entdeckt: Unsere
> Stadtbücherei hat doch tatsächlich so einige interessante CDs
> im Sortiment, auch aktuelle. Und wenn eine CD einen
> Kopierschutz hat, dann interessiert das meinen Brenner in 95%
> der Fälle nicht die Bohne :)
>
> MfG
> Robe
Also das Runderladen von Musik oder Filme ist nicht richtig verboten aber auch nicht erlaubt, wie gesagt es ist eine Grauzone.