Zitat: "Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einer "juristischen Grauzone"."
Hier wird wohl die ganze Zeit ständig auch von Computerzeitschriften an der Auslegung der Gesetze gedreht.. Ich meine mich erinnern zu können, gelesen zu haben, dass das bloße Herunterladen ja strafbar sei, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" sei. Was denn jetzt? Ich glaube, die Warheit werden wir nie erfahren..
Aber eins muss ich sagen: Solange legal gekaufte Musik mit Wasserzeichen versehen wird und man letztendlich dafür belangt wird, dass man die Musik gekauft hat, nur weil man sie seiner Freundin gebrannt hat und diese die CD einem Freund mit Tauschbörsen-Aktivität geliehen hat, kann ich verstehen, wieso man sich lieber anderweitig ein Stück besorgt, bei dem man keine Angst haben muss.
Im Moment habe ich ja eine andere Quelle entdeckt: Unsere Stadtbücherei hat doch tatsächlich so einige interessante CDs im Sortiment, auch aktuelle. Und wenn eine CD einen Kopierschutz hat, dann interessiert das meinen Brenner in 95% der Fälle nicht die Bohne :) Ach ja: Umgehe ich damit strafbarerweise einen Kopierschutz? Nur weil Feurio und mein Brenner das ohne Probleme machen? Oder mache ich mich strafbar, weil ich weiß, dass es mit meinem DVD-ROM-LW weniger gut geht? Vielleicht MUSS ich ja das DVD-LW benutzen, weil ich weiß, das es ja eigentlich so gewollt ist, dass das auslesen nicht klappt? ;)
MfG Robe
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