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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 21.05.2013 |
Beitrag: Es ist schlicht nicht zu fassen, wie diese Provinzrichter mit dem realen Leben umgehen und den Alltag kriminalisieren. Natürlich stimmt es, daß in den angegebenen Fällen eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Jedoch kann man kaum den Betreiber eines Internetcafes für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich machen. Das wäre so ähnlich, wie den Mietwagenverleiher für die Folgen eines Unfalls verantwortlich zu machen. Der Mietwagenbetreiber kann ja einen Tempomaten einbauen, der Geschwindigkeiten über 30km/h unterbindet.
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